Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA)

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen in der Sozialen Pflegeversicherung

Im Entwurf einer Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA), den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Juni 2022 vorgelegt hat, werden unter anderem folgende Punkte geregelt:

  • die Definition der an digitale Pflegeanwendungen zu stellenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität sowie Datenschutz und Datensicherheit,
  • Vorgaben für den Nachweis des pflegerischen Nutzens, Näheres zu den Inhalten und Modalitäten der Veröffentlichung eines funktionalen nutzerfreundlichen und transparenten Verzeichnisses für digitale Pflegeanwendungen,
  • Regelungen zu den Einzelheiten des Antrags- und Anzeige- sowie Prüfverfahrens beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um die Einhaltung der Anforderungen an erstattungsfähige digitale Pflegeanwendungen initial und im Falle wesentlicher Veränderungen der Anwendung dauerhaft zu gewährleisten.

Zudem regelt die Verordnung noch die Rahmenbedingungen für ein Schiedsverfahren, dass bei Nichteinigung zur Vergütung der DIPA zum Tragen kommt.

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