Stellungnahme zur Online-Wahl-Verordnung

Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Illustration: Online-Wahlen

» Nähere Informationen zur Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Online-Wahl-Verordnung) finden Sie hier.

Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz-Entwurf und den darin enthaltenen Regelungen zur Einführung von Online-Sozialwahlen wird ein bedeutsamer Schritt zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung erreicht. Insbesondere werden die Beteiligung der Versicherten und Beitragszahler im Gesetzliche-Krankenversicherungs-(GKV)-System und die Legitimation ihrer Vertreter in den Verwaltungsräten gefördert. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Einführung von Online-Sozialwahlen unterstützen die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltung darin, das Interesse an der Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung zu steigern, neue Wählergruppen zu erschließen und damit die Wahlbeteiligung insgesamt zu stärken. Erfolgreich durchgeführte Online-Wahlen bei den Sozialwahlen 2023 werden außerdem ein wichtiges Signal für die Digitalisierung im Gesundheitswesen sein. Die Ersatzkassen haben sich seit langem für diese Möglichkeit der Weiterentwicklung der Sozialwahlen ausgesprochen und begrüßen die vorgesehenen Neuregelungen ausdrücklich.

Durch die neu vorgesehenen Regelungen in §§ 194a bis 194d SGB Verhalten die Krankenkassenim Rahmen eines Modellprojektes bei den Sozialversicherungswahlen 2023 die Möglichkeit, fakultativ eine Stimmabgabe per Online-Wahl durchzuführen. Die Regelungskompetenz der Selbstverwaltung wird unter anderem dadurch gestärkt, dass die Krankenkassen die Teilnahmeam Modellprojekt in ihrer Satzung zu regeln haben. Die Entscheidung, ob Online-Sozialwahlen durchgeführt werden, obliegt damit richtigerweise dem Ermessen der Partner der Selbstverwaltung. Dadurch wird die Autonomie der Selbstverwaltung in der GKV gewahrt.

Durch die Bildung einer verbindlichen Arbeitsgemeinschaft aller Kassen (ARGE), die eine Online-Wahl anbieten wollen, wird eine einheitliche Umsetzung sichergestellt. Die Vorbereitungen und die Durchführung erfolgen gemeinsam, was die Kosten durch nur eine Ausschreibung minimiert und durch einheitliche Prozesse das Umsetzungsrisiko der Online-Wahl insgesamt reduziert.

Die Online-Wahlen stärken die Legitimation der Selbstverwaltung in der GKV insgesamt und stehen grundsätzlich allen Krankenkassen nach §35a SGB IV zur Verfügung. Daher ist es folgerichtig, dass die Kosten der am Modellprojekt teilnehmenden Krankenkasseninnerhalb der GKV aufgeteilt werden.

Um zu gewährleisten, dass das Online-Wahlverfahren hohen Sicherheitsanforderungen entspricht, ist es sinnvoll, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu ermächtigen, die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung der Online-Wahlen bis zum 30.9.2020 in einer Rechtsverordnungund einer (technischen) Richtlinie zu regeln.

Ebenso positiv ist, dass das BMG das Modellprojekt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wissenschaftlich evaluieren soll. Die Evaluation bietet die Möglichkeit, Verbesserungspotentiale zu erschließen und das Konzept der Online-Wahlen zum Nutzen der Sozialwahlen weiterzuentwickeln. Die im Gesetzentwurf herausgestellten Aspekte, die insbesondere Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluierung sein müssen, sind nachvollziehbar. Abschließend erfolgt von Seiten des vdek noch ein konkreter Änderungsvorschlag zu Artikel 8 Nummer 2 (§ 37 Absatz 2b –Bekanntgabe des Verwaltungsaktes). Im Weiteren schließen wir uns der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes an.

Vollständige Stellungnahme zum Download vdek-Stellungnahme zum 7. SGB IV-Änderungsgesetz (Online-Sozialwahl)

15.04.2020

Mehr zum Thema

  1. Online-Wahl-Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

    Weiterer Meilenstein zur Durchführung von Online-Sozialwahlen 2023

    Pressemitteilung 

    „Mit dem Erlass einer Online-Wahl-Verordnung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur fakultativen Online-Stimmabgabe bei den nächsten Sozialwahlen 2023 gesetzt“, erklärte vdek-Verbandsvorsitzender Uwe Klemens anlässlich der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesgesetzblatt. » Lesen

  2. Online-Sozialwahlen 2023

    Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen beschließt Satzungsänderungen

    Pressemitteilung 

    Die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen macht den Weg frei für Online-Sozialwahlen 2023. Die Verwaltungsräte von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK haben die notwendigen Satzungsänderungen für die Stimmabgabe via Internet beschlossen. Damit rückt die Einführung von Onlinewahlen bei den sechs Ersatzkassen ein gutes Stück näher. » Lesen

  3. Online-Sozialwahl-Gesetz im Bundestag

    Ersatzkassen begrüßen Reform der Sozialwahlen und Einführung der Onlinewahl

    Pressemitteilung 

    Ein neues Gesetz soll es Krankenkassen-Versicherten ermöglichen, bei der Sozialwahl 2023 erstmals neben der Briefwahl auch online abzustimmen. Die Ersatzkassen begrüßen dies ausdrücklich. Die Reform könne die Wahlbeteiligung noch erhöhen und stärke die Selbstverwaltung, so vdek-Vorstandsvorsitzender Uwe Klemens anlässlich der ersten Lesung im Bundestag. » Lesen

  4. Veranstaltung „Die Sozialwahlen der Zukunft“

    Große Mehrheit der Ersatzkassenversicherten für Online-Sozialwahlen

    Pressemitteilung 

    Zwei Drittel der Ersatzkassenversicherten wollen bei den Sozialwahlen 2023 auch online abstimmen können. Darauf wies der vdek im Vorfeld der Veranstaltung „Die Sozialwahlen der Zukunft“ der Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski hin. Die Politik müsse nun die notwendigen Schritte für die Einführung der Online-Sozialwahlen einleiten. » Lesen

Titelblatt-Schreiben-Online-Wahlen-Bundeskanzleramt

Online-Sozialwahlen 2023 Offener Brief an die Bundeskanzlerin

Die Selbstverwaltung der Ersatzkassen unterstützt den Vorschlag der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen Rita Pawelski zur Einführung von optionalen Onlinewahlen bei den Sozialversicherungswahlen 2023. In einem offenen Brief vom 21.11.2019 wenden sich die Interessensvertreter der rund 28 Millionen Versicherten an Bundeskanzlerin Angela Merkel.