Stellungnahme zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der GKV
Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen

» Nähere Informationen zum Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der GKV (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG; vormals: „Faire-Kassenwahl-Gesetz“) finden Sie hier.

Mit dem Entwurf zu einem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG wird ein wesentlicher Schritt zu einer fairen Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemacht. Ausdrücklich begrüßt werden die weitgehend ausgewogenen Regelungen zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Insgesamt stärkt der Entwurf den Wettbewerb in der GKV. Nur als Gesamtpaket können die einzelnen Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung entfalten.

Es ist zu begrüßen, dass der ordnungspolitische Rahmen des Wettbewerbs der Krankenkassen gesetzlich in einer Weise normiert wird, dass daraus Verhaltenserwartungen an die Krankenkassen ableitbar sind. Es ist zu begrüßen, dass den gesetzlichen Krankenkassen ausdrücklich die Möglichkeit zur Werbung zuerkannt wird. Eine diesbezügliche gesetzliche Grundlage fehlte bisher.

Die Weiterentwicklung des Morbi-RSA setzt aus Sicht der Ersatzkassen die richtigen wettbewerblichen Impulse. Nur als Gesamtpaket können die einzelnen Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung entfalten und den Wettbewerb stärken.

Die Organisationsänderungen im GKV-Spitzenverband (GKV-SV) sind zu weitgehend. Richtigerweise verzichtet der Gesetzgeber darauf, die Vertreter der sozialen Selbstverwaltung aus dem Verwaltungsrat des GKV-SV zu nehmen. Allerdings wird deren Zahl von heute 52 auf künftig höchstens 40 verringert. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf von seinen ursprünglichen Formulierungen abrückt und die Selbstverwaltung im GKV-SV weiterhin im Verwaltungsrat eine zentrale und entscheidende Rolle spielt. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen eine Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats notwendig ist.

Neben den Reformelementen des Morbi-RSA plädieren die Ersatzkassen für weitere Änderungen, die im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-FGK berücksichtigt werden sollten.

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