Stellungnahme zur Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
future healthcare provider
future healthcare provider

Gesetz

» Nähere Informationen zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) finden Sie hier.

Stellungnahme

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) hatte der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode ein neues Berufsgesetz vorgelegt, das die bisherigen Berufsgesetze in der (Kinder-)Krankenpflege und in der Altenpflege ablöst.

Wie auch bei den beiden bisherigen Berufsgesetzen konkretisiert eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APV) die zukünftigen Inhalte, die während der theoretischen und praktischen Ausbildung zu vermitteln und letztlich Gegenstand der staatlichen Prüfung sind. Insofern ist die nun vorgelegte „Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung“ (PflAPrV) das Herzstück des PflBG. Entsprechend hoch sind die Erwartungen aller Beteiligten auf Seiten der bisher noch getrennten Alten- und (Kinder-)Krankenpflege. Da sich die noch geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen in wesentlichen Details unterscheiden, dürfte es sich grundsätzlich als herausfordernd erweisen, allen Erwartungen im Einzelnen zu entsprechen.

Der nun vorgelegte Referentenentwurf der PflAPrV ist umfassend und dürfte die Erwartungen weitestgehend erfüllen. Es zeigt sich jedoch auch, dass einzelne Befürchtungen, die auch vom vdek vorgebracht worden sind, nicht unberechtigt waren. So werden die Auszubildenden in der Altenpflege in den Häusern nicht mehr in dem Maße wie vorher zur Verfügung stehen, sondern einen nennenswerten Teil der praktischen Ausbildung außerhalb des Pflegeheimes verbringen. Dies ist vom PflBGim Hinblick auf einen generalistischen Pflegeberuf auch ausdrücklich gewollt. Schließlich sollen die theoretischen Inhalte auch in der praktischen Ausbildung umfassend gelernt und eingeübt werden. Es gilt, die Auszubildenden umfassend auf ihren neuen Beruf vorzubereiten. Die hierfür notwendigen Kompetenzen – vom medizinisch-pflegerischem Fachwissen und Selbstverständnis über Grundlagen der professionellen Kommunikation bis hin zu ethischen und ökonomischen Aspekten – sind umfassend in der PflAPrV enthalten. Für die Beitragszahler der Kranken- und Pflegekassen, die sich jährlich mit über einer Milliarde Euro an den Ausbildungskosten beteiligen, ist dieser breite Kompetenzerwerb sehr wichtig. Schließlich sind die Pflegeberufe die größte Gruppe im Gesundheitswesen und tragen maßgeblich zur Versorgung bei. Mit diesem umfassenden Anspruch dürfte ein attraktiver neuer Ausbildungsberuf entstehen.

Bei der Ausgestaltung der Curricula auf Grundlage der PflAPrV darf nicht aus den Augen verloren werden, dass sich das erforderliche Wissen je nach Versorgungsbereich unterscheidet. So bestehen in der Langzeitpflege mit der strukturierten Informationssammlung andere Dokumentationserfordernisse als im Akutbereich. Gleiches gilt z.B. für die Festlegung kurz- und langfristiger pflegerischer Ziele im jeweiligen Setting. Die Umsetzung der PflAPrV stellt daher hohe Ansprüche an Ausbildungsträger und Pflegeschulen. Dies gilt es nun schnellstmöglich vorzubereiten, da die ersten Ausbildungsgänge nach neuem Muster schon im Jahr 2020 starten sollen. Insofern spricht sich der vdek für eine schnelle Verabschiedung der vorliegenden Verordnung aus.