Stellungnahme zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Medikamente

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Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung reagiert der Gesetzgeber auf Vorkommnisse mit verunreinigten bzw. gefälschten Arzneimitteln und trifft Vorkehrungen, die solche Vorkommnisse in Zukunft verhindern und die Arzneimittelversorgung noch sicherer machen sollen.

Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) enthält der Entwurf viele sinnvolle Regelungen, mit denen diese Zielsetzung erreicht werden kann und Patienten in Zukunft besser geschützt sind. Positiv ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die vom vdek stark kritisierten Regelungsentwürfe für die Versorgung mit aus Fertigarzneimitteln hergestellten Zytostatika aus dem Referentenentwurf zurückgenommen hat. Ursprünglich sollte für die Abgabe von Zytostatika aus Fertigarzneimitteln ein Fixhonorar in Höhe von 110 Euro gezahlt werden. Positiv ist auch, dass die Regelungen zur Versorgung von Blutern mit Hämophiliepräparaten grundsätzlich überarbeitet wurden. War zunächst vorgesehen, den Direktvertrieb durch den Arzt nur noch bei plasmatischen Produkten zu erlauben, sollen jetzt künftig – mit Ausnahme der Notfallversorgung – alle Arzneimittel zur Therapie von Gerinnungsstörungen einem einheitlichen Vertriebsweg über die Apotheke unterworfen sein. Zudem sollen künftig einheitliche Preise für Gerinnungsfaktoren vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf Grundlage der bisherigen Direktvertriebspreise ermittelt werden, um größere Kostensteigerungen in diesem Bereich zu verhindern. Auch diese Regelung wird vom vdek ausdrücklich begrüßt. Bezüglich der Importquote sind die Regelungen im Vergleich zum Referentenentwurf differenzierter ausgestaltet worden. Jetzt ist eine gestaffelte Importquote in Abhängigkeit vom Abgabepreis vorgesehen. Das ist ebenfalls positiv zu werten.