2. Stellungnahme zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)

Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln
Medikamente

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Der Gesetzentwurf hat das Ziel, Engpässen bei der Lieferung von Arzneimitteln entgegenzuwirken. Es sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten mit patentfreien Arzneimitteln verbessern sollen. Dabei steht die Versorgung mit Antibiotika im Fokus. Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Verbesserung der zeitnahen Versorgung mit Kinderarzneimitteln.

Der vdek hält es für richtig und wichtig, dass das Thema Lieferengpässe angegangen wird. Ausdrücklich werden die Maßnahmen, die zum Ziel haben, mehr Transparenz in der Versorgungskette zu schaffen, begrüßt. Auch die Verpflichtung zu mehr Lagerhaltung von Arzneimitteln mit besonderer Relevanz ist positiv zu werten.

Insgesamt ist allerdings aus Sicht des vdek kritisch anzumerken, dass die im Entwurf vorgesehenen zusätzlichen finanziellen Anreize für die pharmazeutischen Unternehmen und die Anhebung der Preisgrenze keinerlei Gewähr bieten, dass tatsächlich mehr Arzneimittel zur Verfügung stehen und eine verbesserte Liefersicherheit gegeben ist. Den finanziellen Anreizen für die pharmazeutischen Unternehmen stehen keinerlei explizite Gegenleistungen in Form verbindlicher Liefermengen gegenüber, auf die sich die Krankenkassen und ihre Versicherten verlassen könnten.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Rabattverträge eine Preis- und Mengenkomponente enthalten und somit der Liefersicherheit von Arzneimitteln dienen. Ein Verzicht auf Rabattverträge bei Kinderarzneimitteln ist deshalb nicht zielkonform. Mit der geplanten Regelung können gerade Kinder nicht von den neuen Bevorratungspflichten profitieren und es ist zu befürchten, dass sich die Versorgungssicherheit gerade für Kinderarzneimittel dadurch nicht verbessert. Deshalb empfiehlt der vdek, von diesem Rabattvertragsverbot Abstand zu nehmen und die im Entwurf enthaltenen versorgungssichernden Maßnahmen auch auf Arzneimittel für Kinder anzuwenden. Insgesamt hält es der vdek für äußerst fraglich, ob mit den vorgesehenen Maßnahmen das intendierte Ziel erreicht wird, einer Marktverengung entgegenzuwirken bzw. diese zu verhindern.

Das Festbetragssystem ist ein bewährtes Instrument der Preisregulierung im Interesse der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es hat seit seinem Bestehen dazu beigetragen, eine sinnvolle Balance zwischen einem umfassenden Versorgungsanspruch der Patient:innen und den ökonomischen Interessen der pharmazeutischen Unternehmen herzustellen. Veränderungen und Ausnahmen sollten deshalb nur vorgenommen werden, wenn eine Verbesserung eines Versorgungsproblems valide antizipiert werden kann.

Insgesamt entstehen mit den vorgesehenen Neuregelungen der GKV jährliche nicht abschließend quantifizierbare Mehrkosten, die mindestens im hohen dreistelligen Millionenbereich liegen. Sofern den im Entwurf vielfach vorgesehenen höheren finanziellen Anreizen für die Arzneimittelhersteller keinerlei Verpflichtungen gegenüberstehen, sind diese Regelungen allein von dem Prinzip „Hoffnung“ geleitet.

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