Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz

Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz)
Apotheke

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Am 14.6.2024 wurde dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) der Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform, kurz Apotheken-Reformgesetz, durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zugeleitet. Zu diesem Entwurf nimmt der vdek nachfolgend Stellung.  

Der vdek begrüßt, dass mit der geplanten Apothekenreform die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken verbessert werden sollen. Im Interesse einer versichertennahen Beratung und Versorgung vor Ort ist es sinnvoll, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für den Betrieb von Apotheken zu schaffen und so die knappen Ressourcen des pharmazeutischen Personals besser für die Patient:innen nutzbar zu machen. Auch der Möglichkeit der Digitalisierung kommt hierbei eine bedeutsame Rolle zu. Die im Referentenentwurf vorgestellten Maßnahmen im Bereich der Apothekenvergütung sowie zur Anpassung struktureller Anforderungen an Apotheken sind hierfür ein erster Schritt, sie werden jedoch nicht ausreichen.  

Positiv ist, dass die geplanten Veränderungen bei der Vergütungsstruktur zugunsten von Apotheken in strukturschwachen Regionen zu einem großen Teil über eine Umverteilung realisiert werden sollen und somit nicht zulasten der Beitragszahlenden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen sollen. Erste überschlägige Berechnungen zeigen jedoch, dass diese Vorgabe nicht erreicht wird und unter Berücksichtigung der abgegebenen verschreibungspflichtigen Packungen aus dem Jahr 2023 mit erheblichen Mehrausgaben (siehe Tabelle vollständige Stellungnahme im Anhang) gerechnet werden muss.  

Um das angestrebte Versorgungsziel zu erreichen und Erlösanteile von stark prosperierenden Apotheken in Gebieten mit dichter Apothekenausstattung in weniger attraktive Standorte, die aber für die Versorgung notwendig sind, zu verlagern, ist eine bloße Verschiebung von prozentualen Vergütungsanteilen zu fixen Vergütungen nicht ausreichend. Die mittlerweile zum Teil sehr hohen Honorare aus dem variablen/prozentualen Vergütungsanteil sollen reduziert werden. Das wird begrüßt. Angemessen wäre allerdings auch hier eine Deckelung, wie es sie für den pharmazeutischen Großhandel bereits gibt. Fixe Vergütungen pro abgegebene Packung begünstigen weiterhin Apotheken, die hohe Kundenzahlen und somit eine hohe Anzahl an abgegebenen Packungen aufweisen, wie z.B. Versandapotheken. Deshalb sollte die Vergütungsreform aus Sicht des vdek noch stärker zugunsten versorgungsnotwendiger Apotheken mit geringen Packungszahlen weiterentwickelt werden und z.B. Vergütungsanteile nach Abgabezahlen gestaffelt werden. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat hierzu in Abstimmung mit dem vdek und anderen Kassenartenverbänden Vorschläge unterbreitet. Wichtig ist, dass sich alle Vorschläge zur Weiterentwicklung daran orientieren, dass eine leistungsgerechte Vergütung aller Leistungen einer Apotheke angestrebt wird.  Nur so kann aus Sicht des vdek das Apothekensystem stabilisiert werden und damit auch langfristig die Arzneimittelversorgung durch Apotheken gesichert werden. Mit der schlichten Erhöhung des Festaufschlags wird dieses Ziel nicht erreicht.

Die Vorschläge zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Anforderungen an Dienstzeiten, Räumlichkeiten und Personal werden grundsätzlich als positiv und zeitgemäß bewertet. Auch die erleichterte Anerkennung internationaler Qualifikationen kann ein wichtiger Baustein sein, den Fachkräftemangel abzumildern. Erfreulich ist auch der Vorschlag, ab dem Jahr 2027 ein neues Verhandlungsverfahren zwischen den Selbstverwaltungspartnern zur Festlegung des Festaufschlags zu etablieren. Mit diesem Verfahren können passgenauere Lösungen gefunden werden. Für eine gute Umsetzung der Verhandlungen sind jedoch konkretere Rahmenbedingungen notwendig. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, auch die anderen Vergütungskomponenten in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, die derzeit noch in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegt sind und nicht losgelöst von der Vereinbarung des Fixaufschlags gestaltet sein sollten.  

Die Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen zugunsten der Vergütung von Notdiensten zu reduzieren, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, wird allerdings weiterhin dazu führen, dass das verwaltete Vermögen im dazugehörigen Fonds aufwächst. Zielführender wäre deshalb, den Fonds aufzulösen. Stattdessen sollten die pharmazeutischen Dienstleistungen im Wege der Einzelvergütung zwischen Apotheke und Krankenkasse abgerechnet werden können. Somit bliebe Geld, das für die Versichertenversorgung notwendig ist, nicht weitestgehend ungenutzt im Fonds.

Der vdek sieht das erweiterte Impfspektrum der Apotheken positiv. Dadurch können die Durchimpfungsraten erhöht und das niederschwellige Angebot der Apotheken für das angestrebte Ziel genutzt werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Erweiterung des Angebotes mehr Apotheken motiviert werden, diese Leistungen anzubieten damit das Versorgungsangebot verbessert wird.