Stellungnahme zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit
Symbolbild: Digitalisierung Gesundheitswesen

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Der am 14.5.2024 bekannt gewordene Gesetzentwurf ist Teil der Digitalstrategie der Bundesregierung und verfolgt das Ziel, die bestehende Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) zu einer Digitalagentur Gesundheit auszubauen.

Neben der Umbenennung des Namens erhält die gematik deutlich erweiterte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zur Steuerung der weiteren digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Kern ihrer Aufgabe ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege nutzerfreundlich auszugestalten. Im Fokus stehen dabei eine bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit und die Entlastung der Leistungserbringenden von bürokratischen Aufwänden.

Der vdek sieht in der Digitalisierung des Gesundheitswesens viel Potenzial zur Verbesserung der Versorgung und unterstützt die Bemühungen, die ein Funktionieren der Digitalstruktur sicherstellen. Den mit diesem Entwurf eingeschlagenen Weg hält der vdek allerdings aus mehreren Gründen für nicht zielführend. Die Entwicklung und das Betreiben von digitalen, versichertennahen Anwendungen sollte nicht durch die Digitalagentur für Gesundheit erfolgen, sondern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bei deren beauftragten Dienstleistern im Wettbewerb verbleiben. Die Erfahrungen, die mit der E-Rezept-App gemacht wurden, belegen, dass eine weit von den Versicherten entfernt entwickelte Anwendung im Zweifel nur sehr wenige Versicherte nutzen.

Die in dem Entwurf projizierten unterschiedlichen Rollen der Digitalagentur Gesundheit als Aufsichtsbehörde und Marktteilnehmerin unter einem Dach widersprechen den Prinzipien guter Governance. Es besteht die Gefahr von wettbewerblichen Nachteilen für weitere Beteiligte sowie der Behinderung von Innovationen im wettbewerblichen Wettstreit um die beste Lösung. Die Digitalagentur Gesundheit als spezifizierende, zulassende und betreibende Instanz von Komponenten und Diensten muss weiterhin ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für versichertennahe Anwendungen.

Positiv zu werten ist, dass insgesamt ein stärkerer Fokus auf den stabilen Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) gelegt werden soll, beispielsweise durch Auflagen zur erforderlichen Erprobung im Zusammenhang mit der Zulassung.

Auch eine jährliche TI-Roadmap wird grundsätzlich für sinnvoll gehalten. Sie sollte allerdings in enger Abstimmung bzw. im Einvernehmen mit den relevanten Stakeholdern und Betroffenen erfolgen, um realistische Umsetzungszeiträume festzulegen. Allerdings bleibt kritisch, dass durch Mehrheitsentscheid in der Gesellschafterversammlung dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die absolute Entscheidungshoheit eingeräumt wird.

Grundsätzlich begrüßt der vdek, dass die Nutzerfreundlichkeit beispielsweise von Praxisverwaltungssystemen durch verbindliche Vorgaben mehr in den Fokus gerückt werden soll. Es ist von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz aller Beteiligter, dass digitale Prozesse gut funktionieren und Abläufe spürbar vereinfacht werden. Abzuwarten bleibt, wie sehr der Einfluss auch auf andere TI-Anwendungen ausgeweitet werden könnte. Einflussnahme auf Systeme der Selbstverwaltung müssen im Einvernehmen erfolgen. Die Entwicklung und das Betreiben von digitalen versichertennahen Anwendungen (vgl. E-Rezept-App) sollte nicht durch die Digitalagentur für Gesundheit erfolgen, sondern stets der GKV und ihren Dienstleistern im Wettbewerb obliegen.

Bei eventuellen Vorgaben für versichertennahe Anwendungen der Krankenkassen, die durch die GKV bereitgestellt werden, gilt es, die GKV stets an der Ausgestaltung zu beteiligen und diese im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu treffen.

Mit den geplanten Aufgabenerweiterungen und dem Ausbau der gematik zu einer Digitalagentur Gesundheit steht zu befürchten, dass der Mittelbedarf deutlich wachsen wird. Bereits heute ist zu kritisieren, dass die gematik sich fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen der GKV finanziert, wobei die GKV aufgrund der Stimmrechtsverteilung in der Mitgliederversammlung keinen entscheidenden Einfluss auf die Mittelverwendung hat. Sollte die Finanzierungssystematik so bleiben wie bisher, muss der Staat für die Finanzierung einer als Aufsichtsbehörde ausgebauten Digitalagentur aufkommen. Es ist nicht hinzunehmen, dass die GKV weiterhin allein die Rolle des Finanziers beibehalten soll. Für 2024 wurde per Verordnung die Finanzierung auf 1,67 Euro je Mitglied der GKV festgestellt, in der Summe bedeutet das im Jahr 2024 einen Betrag von 90 Millionen Euro.