Stellungnahme zum Pflegebonusgesetz (PflBG)

Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Ambulante Pflege: Pflegerin mit älterer Patientin

» Nähere Informationen zum Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

Beschäftige in zugelassenen Pflegeeinrichtungen sollen als Anerkennung für
Ihre Leistungen während der Corona-Pandemie eine Bonuszahlung erhalten.
Dies umfasst ausdrücklich auch Beschäftigte aus Leiharbeitsunternehmen.
Damit wird das bereits in 2020/2021 durchgeführte Verfahren mit neuer
Namensgebung – Corona-Pflegebonus statt Corona-Prämie – erneut aufgelegt.

In seiner zur Fachanhörung vorgelegten Stellungnahme gibt der vdek Hinweise zur besseren Praktikabilität des Verfahrens der Bonusausschüttung. Diese betreffen insbesondere die Konkretisierung der Anspruchsvoraussetzungen, eine angemessene Fristsetzung und ein verwaltungsarmes Erstattungsverfahren für die Pflegekasse.

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses sollen auch Klarstellungen zum Verfahren zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege erfolgen. Die Klarstellungen resultieren daraus, dass die bisherige Umsetzung der mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz eingeführten gesetzlichen Regelungen zur verpflichtenden Entlohnung von Beschäftigten nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen ab dem 01.09.2022 mit sehr großen Herausforderungen in der praktischen Umsetzung verbunden ist. In seiner Stellungnahme begrüßt der vdek grundsätzlich die Klarstellungen. Kritik äußert der vdek daran, dass die Landesverbände der Pflegekassen zukünftig auch die übermittelten Tarifverträge und Arbeitsrechtsregelungen den Pflegeeinrichtungen auf Wunsch zur Verfügung zu stellen haben. Aus Sicht des vdek werden hier unnötige Doppelstrukturen geschaffen.

Mehr zum Thema

  1. Paragraphen-Zeichen zusammen mit Stethoskop

    Pflegebonusgesetz (PflBG)

    Mit der im März 2022 vorgelegten Formulierungshilfe des Pflegebonusgesetzes (PflBG) kommt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einem im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition verabredeten Vorhaben nach, den besonderen Einsatz von Pflegekräften im Krankenhaus sowie in der Langzeitpflege während der Pandemie entsprechend anzuerkennen. » Lesen