
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten aufnehmen. » Lesen
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen und soll die Versorgungsqualität verbessern, etwa durch leichtere Abläufe im Behandlungsalltag, eine bessere Vernetzung der Leistungserbringer (Ärztinnen, Psychotherapeuten, Zahnärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen etc.) und mehr Transparenz für Versicherte hinsichtlich ihrer Gesundheitsdaten. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Datenhoheit liegt bei den einzelnen Versicherten, das heißt, sie bestimmen, welche medizinischen Anwendungsfälle der ePA sie nutzen, welche Daten hochgeladen werden und für welche zugriffsberechtigten Leistungserbringer sie einsehbar sind.
Seit 15.01.2025 erhalten Versicherte automatisch eine ePA, sofern sie im Vorfeld nicht widersprochen haben. Seit diesem Datum wird die ePA in den Modellregionen aktiv im Versorgungsalltag genutzt und getestet, also beispielsweise von behandelnden Ärztinnen und Ärzten mit Dokumenten befüllt und der Zugriff auf die Medikationsliste erprobt. Sobald diese sogenannte Pilotphase erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Nutzung auf ganz Deutschland ausgeweitet.
2024 ist das Digital-Gesetz in Kraft getreten, das die Nutzung der bisherigen elektronischen Patientenakte deutlich verändert. Die größte Neuerung mit der sogenannten „ePA für alle“: Versicherte müssen sich inzwischen nicht mehr aktiv um die Einrichtung kümmern („Opt-in“), sondern sie erhalten seit 15.01.2025 automatisch von ihrer Krankenkasse eine persönliche ePA. Wer das nicht wollte, musste im Vorfeld gegenüber seiner Krankenkasse widersprechen („Opt-out“). Versicherte haben hierzu automatisch Post von ihrer Krankenkasse erhalten und hatten anschließend sechs Wochen Zeit für einen möglichen Widerspruch. Versicherte, die bereits eine ePA hatten, können zur „ePA für alle“ wechseln und auf Wunsch auch bereits hinterlegte Dokumente mitnehmen. Alternativ starten sie mit einer leeren Akte.
Die ePA ist zunächst als Pilotphase in den Modellregionen der gematik (Franken, Hamburg und Umland) sowie den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Nordrhein gestartet. Sie wird dort in rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern unter echten Bedingungen im Versorgungsalltag getestet. Wenn die Pilotphase bestätigt, dass die ePA sicher und zuverlässig läuft, startet die deutschlandweite Nutzung. Die „ePA für alle“ enthält zum Start unter anderem eine elektronische Medikationsliste (eML). Dort werden automatisch alle per E-Rezept verordneten und von Versicherten eingelösten Arzneimittel eingetragen, sofern der oder die Versicherte nicht widerspricht. So sollen Wechselwirkungen vermieden werden. Die eML ist der erste Schritt in der Umsetzung eines digital gestützten Medikationsprozesses.
Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten aufnehmen. » Lesen