FAQ Online-Sozialwahl 2023

Illustration: Online-Wahlen

Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) haben bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch eine Online-Wahlmöglichkeit angeboten. Zuvor hatten die Sozialwahlen ausschließlich als Briefwahlen stattgefunden. Alternativ zur Briefwahl konnte damit auch am PC oder vom mobilen Endgerät abgestimmt werden. Ermöglicht wurde das neue Wahlverfahren durch das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz. Darin hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass Krankenkassen, die an einem Modellprojekt teilnehmen, 2023 auch elektronisch über das Internet wählen lassen konnten. Krankenkassen, die sich an der Online-Wahl beteiligen wollten, mussten dafür bis zum 30.9.2020 ihre Satzung entsprechend ändern. Das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz sieht zudem unter anderem die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vor.

Erklärfilm zur Online-Wahl bei den Ersatzkassen

Fragen und Antworten

Was ist die „ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“?

Das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz besagt, dass die am Modellprojekt teilnehmenden Krankenkassen die Stimmabgabe per Online-Wahl gemeinsam und einheitlich vorbereiten und durchführen müssen. Nehmen mehrere Krankenkassen an dem Modellprojekt teil, bilden sie hierfür eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft, die ARGE.

Welche Aufgaben hat die ARGE „ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“?

Die ARGE ist verantwortlich für die einheitliche Vorbereitung und Durchführung der Online-Sozialwahlen. Eine zentrale Aufgabe der ARGE war die europaweite Ausschreibung für die Beauftragung eines Online-Dienstleisters. Dieser stellt das Online-Wahlsystem bereit und betreibt es.

Wann fand die Sozialwahl 2023 statt?

Stichtag für die Sozialwahlen im Jahr 2023 war der 31. Mai 2023.

Welche Vorteile bietet eine Online-Sozialwahl?

Die Digitalisierung ist in viele Lebensbereiche vorgedrungen und hat vieles erleichtert. Mit den Online-Wahlen wird auch die Beteiligung an den Sozialwahlen weiter erleichtert. Vor allem jüngere und technikaffine Menschen sollen durch das zusätzliche Angebot zur Stimmabgabe motiviert werden. Die Ersatzkassen und insbesondere ihre Sozialparlamente haben sich seit vielen Jahren für die Möglichkeit von Online-Wahlen stark gemacht. Sie erhoffen sich von der zusätzlichen Online-Option eine noch größere Beteiligung an den Sozialwahlen.

Warum gab es die Online-Wahl nicht bei allen Kassen?

Der Bundestag hat festgelegt, dass die Online-Wahl bei der Sozialwahl 2023 ein Modellprojekt ist. An diesem können alle gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen, die sich dafür entschieden haben.

Wie funktionierte die Online-Abstimmung bei den Ersatzkassen?

2023 gab es bei den Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk erstmals auch die Möglichkeit, digital die Stimme abzugeben. Dabei konnten alle Wahlberechtigten einmal abstimmen. Die Stimmabgabe konnte bei den Krankenkassen entweder per Brief oder online erfolgen. Haben Wahlberechtigte ihre Stimme online und zusätzlich per Brief ab, zählte die online abgegebene Stimme und die per Briefwahl abgegebene Stimme ist ungültig.

Was wurde zur Online-Stimmabgabe benötigt?

Als technische Voraussetzung reichte ein PC, Notebook, Smartphone oder Tablet. Der Zugang zur Online-Wahlplattform erfolgte über die Internetseiten der an der Online-Wahl teilnehmenden Krankenkassen. Wählerinnen und Wähler erhielten ein Wahlkennzeichen per Brief und mussten sich ausweisen. Dies erfolgte über ein Dreinummernverfahren, das sich aus der Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte/eGK), der individuellen Kennnummer (befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte/eGK) und dem Wahlkennzeichen (steht auf dem Wahlbriefumschlag) zusammensetzt. Alternativ konnten sich die Wählenden mit der AusweisApp 2 und einem elektronischen Personalausweis authentifizieren. Auch hier benötigten sie das Wahlkennzeichen.

Infografik: Die Online-Wahl auf einen Blick

» Weitere Informationen zur Online-Wahl finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Sozialwahl 2023: sozialwahl.de/wie-funktioniert-die-online-wahl

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