Arzneimittel

Der Begriff Arzneimittel wird nach dem Arzneimittelgesetz definiert als Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten eingesetzt werden. Darüber hinaus können sie die physiologischen Funktionen des Körpers wiederherstellen oder beeinflussen oder zur Erstellung einer medizinischen Diagnose beitragen. Arzneimittel haben eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung. Abzugrenzen von Arzneimitteln sind Produkte wie Lebensmittel, Kosmetika oder Medizinprodukte, die jeweils anderen rechtlichen Regularien unterliegen. Das bedeutet im Ergebnis, dass zum Beispiel ein Arzneimittel nicht zugleich ein Medizinprodukt sein kann oder umgekehrt.

Zulassungspflichtige Arzneimittel sind in Deutschland grundsätzlich apothekenpflichtig, das heißt sie können nur in einer Apotheke erworben werden. Darüber hinaus sind manche Arzneimittel zusätzlich verschreibungspflichtig, müssen also für den Patienten zunächst von einem Arzt auf einem Rezept verschrieben werden, welches dann in einer Apotheke eingelöst werden muss.

Man unterscheidet zudem zwischen Fertigarzneimitteln, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden, und Rezepturarzneimitteln, die individuell für einen einzelnen Patienten aufgrund einer Verordnung durch einen Arzt in einer Apotheke hergestellt werden.

Medikamente

vdek-Stellungnahme Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Mehr zum Thema

  1. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Kabinettsentscheidung zu vertraulichen Erstattungspreisen

    vdek: Geheime Erstattungsbeträge für patentgeschützte Arzneimittel verteuern die Versorgung und bringen keinen Mehrwert für die Versicherten, Regelung streichen

    Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) rufen die Ersatzkassen die Bundesregierung nochmals auf, von den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln abzurücken. „Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Stattdessen werde die Versorgung teurer. » Lesen

  2. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    Schutzimpfungen

    Impfen am Arbeitsplatz: Erweitertes Angebot für Ersatzkassenversicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK

    Versicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK können ab sofort alle gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie arbeitsmedizinischen Diensten erhalten. Das haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) in einem Vertrag geregelt, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. » Lesen

  3. Dr. Thomas Kaiser, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
    Interview mit Dr. Thomas Kaiser, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

    „Mehr Daten allein reichen nicht“

  4. Porträt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek
    Arzthonorar Coronaimpfung

    Elsner: Einigungen zu Coronaimpfungen in immer mehr Bundesländern – jetzt zügig mit verbleibenden Kassenärztlichen Vereinigungen zum Abschluss kommen

    In immer mehr Bundesländern können sich Versicherte gegen Vorlage ihrer Gesundheitskarte gegen Corona impfen lassen. Mit den verbleibenden elf Regionen laufen aktuell Verhandlungen. „Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen“, kritisiert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Eine zeitnahe Einigung sei wichtig, damit alle Versicherten unbürokratisch Zugang zur Impfung erhalten. » Lesen

  5. Portraitbild vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner
    Kabinettsbeschluss zur Bekämpfung von Lieferengpässen

    Elsner: Keine Verbesserung der Arzneimittel-Liefersicherheit durch Beschränkungen bei Festbeträgen und Rabattverträgen

    Die Bundesregierung will Versorgungsengpässen von Arzneimitteln entgegenwirken. Das heute beschlossene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) schießt jedoch über das Ziel hinaus, kritisiert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Finanzielle Anreize für Pharmahersteller böten keine Gewähr, „dass tatsächlich mehr Arzneimittel für die Versorgung in Deutschland zur Verfügung stehen“. » Lesen

  6. elsner-2020-zitat
    Aussetzung von Festbeträgen dauerhaft kein geeignetes Instrument

    Langfristige Strategie zur Vermeidung von Lieferengpässen erforderlich

    „Die Ersatzkassen tun alles, um die Arzneimittelversorgung vor allem für Kinder in Zeiten von Lieferengpässen sicherzustellen“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Aussetzung von Festbeträgen sei jedoch keine langfristige Lösung. Nötig sei vielmehr „ein Frühwarnsystem, das heißt, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Beirat muss früher über Lieferengpässe informiert werden.“ » Lesen

  7. Porträt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek
    Eckpunkte des BMG zur Vermeidung von Lieferengpässen

    Lieferproblem muss angegangen werden, aber statt nur Geld ist gemeinsame Arzneimittelstrategie aller Akteure nötig

    Zu den Eckpunkten zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Eine pauschale Abschaffung der Festbeträge und Rabattverträge für Kinderarzneimittel erhöht die Gewinne der Pharmaindustrie, aber löst nicht die Probleme.“ Nötig sei vielmehr eine umfassende Arzneimittelstrategie, die langfristig in der Lage ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. » Lesen