Beitragssätze

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Begriff „Beitragssatz“ bezeichnet in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den prozentualen Anteil am Bruttoarbeitsentgelt, der an die Krankenkassen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung abgeführt wird. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und wird bei Beschäftigten zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil vom Arbeitnehmer aufgebracht. Der Betrag wird in der Regel nach dem sogenannten Quellenabzugsverfahren direkt vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.

Die Regelungen zu den Beitragssätzen wurden in der Vergangenheit durch den Gesetzgeber mehrfach geändert. Seit 2015 sind zwei Beitragssätze gesetzlich vorgesehen: erstens der „allgemeine Beitragssatz“. Der „allgemeine Beitragssatz“ wurde vom Gesetzgeber auf 14,6 Prozent des Bruttolohns festgelegt. Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte - sie übernehmen jeweils 7,3 Prozent. Zweitens können die Kassen darüber hinaus einen „Zusatzbeitragssatz“ erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen. Bis Ende 2018 mussten die Arbeitnehmer die entsprechenden Beiträge alleine aufbringen. Ab dem 1.1.2019 beteiligen sich die Arbeitgeber auch am Zusatzbeitrag zu 50 Prozent. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „vollständigen paritätischen Finanzierung“.

Soziale Pflegeversicherung

Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) beträgt 3,4 Prozent (bis 30.06.2023 in Höhe von 3,05 Prozent), für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres 4,0 Prozent (bis 30.06.2023 in Höhe von 3,4 Prozent). Die Beiträge werden bei Beschäftigten vom Arbeitgeber und Arbeiternehmer zu gleichen Teilen getragen. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 Prozent trägt der Arbeitnehmer alleine. Zudem können ab dem 01.07.2023 Beitragsabschläge für Eltern mit mehreren Kindern berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist ein reduzierter Beitragsanteil zu zahlen. Nähere Informationen zur Berücksichtigung von Beitragsabschlägen finden Sie hier: Beitragsabschläge für Eltern.

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