Belastungsgrenze

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich mit einem Eigenanteil an bestimmten Leistungen der medizinischen Versorgung (z. B. verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten) beteiligen. Diese Zuzahlungen sind innerhalb eines Jahres auf eine individuelle Belastungsgrenze von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. In einem Familienhaushalt werden die Bruttoeinnahmen addiert und bestimmte Freibeträge pro Familienangehörigem berücksichtigt. Für chronisch kranke Versicherte gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent.

Wenn die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres überschritten wird, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Sie erhalten dann eine Bescheinigung der Krankenkasse, dass sie von weiteren Zuzahlungen im laufenden Jahr befreit sind. Entsprechende Anträge können auch für das vergangene Kalenderjahr gestellt werden, zu viel geleistete Zuzahlungen werden in diesem Fall nachträglich erstattet.