Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen sind „digitale Helfer“ in der Hand von Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen. DiPA sind Smartphone-Anwendungen oder Webanwendungen, die die Pflegesituation stabilisieren oder verbessern können. Zudem sollen DiPA sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige bei der Bewältigung des Pflegealltags entlasten.

Wie bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen DiPA den Nachweis ihrer Wirksamkeit erbringen und werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen. Anschließend wird die DIPA in ein Verzeichnis erstattungsfähiger Anwendungen aufgenommen. Auf Antrag bei der Pflegekasse werden Kosten in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat übernommen. Diese Teilkostenübernahme kann entweder für die Anwendung selbst oder für ergänzende Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit einer DiPA erfolgen.  

Die ersten DiPA können voraussichtlich ab März 2023 genutzt werden.

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