Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird schrittweise die bisherige Krankschreibung im Papierformat ersetzt. Seit 1. Oktober 2021 sollen Arztpraxen die Daten über Arbeitsunfähigkeiten (AU-Daten) ihrer Patienten digital an deren Krankenkasse übermitteln. Hierfür war eine Einführungs- bzw. Übergangsphase notwendig, die sich auf das erste Halbjahr 2022 erstreckt hat.

Die Übertragung der AU-Daten vom Arzt an die Krankenkasse erfolgt gesichert über die Telematikinfrastruktur (TI). In Zukunft werden auch die Arbeitgeber in das Verfahren einbezogen. AU-Daten werden den Arbeitgebern dann digital von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

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