Die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) wird künftig Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) sein. Ihre Einführung soll es Versicherten perspektivisch ermöglichen, ihre bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten elektronischen Notfalldaten – nach Einwilligung – in die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) überführen zu lassen.
Die Überführung ist dabei auch für bisher auf der eGK gespeicherte Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Organspendeerklärungen, Vorsorgevollmachen oder Patientenverfügungen vorgesehen.
Die in der elektronischen Patientenkurzakte gespeicherten Gesundheitsdaten sollen dem Versicherten künftig auch Vorteile auf Reisen im europäischen Ausland bieten, indem die Daten – nach Einwilligung – auch im grenzüberschreitenden Austausch innerhalb der europäischen Union als internationale Patientenkurzakte (Patient Summary) zur Verfügung gestellt werden können. Dies wird über die nationale eHealth-Kontaktstelle des Mitgliedsstaates erfolgen.
2025 startet die „ePA für alle“: Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese ab dem 15. Januar automatisch. Los geht es in zwei Modellregionen. » Lesen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiger Baustein der Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem begonnenen Aufbau einer dafür notwendigen Telematikinfrastruktur sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern. » Lesen
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
Am 30. August ist die Verabschiedung der Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) durch das Bundeskabinett
„Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben”, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
Zum Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Wichtig ist, dass die Krankenkassen mehr Befugnisse erhalten, Daten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden“. Der ansonsten zu begrüßende Entwurf sollte in diesem Punkt nachgebessert werden, so Elsner. » Lesen
Am 1. August findet die Fachanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) statt. Das Gesetz bietet die „Chance, dem deutschen Gesundheitswesen einen kräftigen Digitalisierungsschub zu verleihen“, hebt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner hervor. Wichtig sei, dass der Fokus auf der Benutzerfreundlichkeit liege. » Lesen
Der Referentenentwurf für ein neues Digital-Gesetz liefert aus Sicht der Ersatzkassen gute Ansätze, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Entscheidend dabei sei, dass die Nutzerfreundlichkeit im Fokus bleibe, betont Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des Vorstandes des vdek: „Nur wenn die Handhabung der digitalen Features einfach ist, bringen sie einen echten Mehrwert für die Versicherten und Leistungserbringer.“ » Lesen