Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Krankenversichertenkarte mit erweiterten technischen Möglichkeiten. Sie ist seit 2015 der reguläre Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte. Die Karte enthält einen Chip und kann damit als persönlicher Schlüssel des Versicherten zum digitalen Gesundheitsnetz des deutschen Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur, TI) genutzt werden. Bis auf wenige begründete Ausnahmen (etwa bei Versicherten unter 15 Jahren) enthält die eGK ein Lichtbild des Versicherten.

Mit der eGK soll die Gesundheitsversorgung der Versicherten modernisiert und weiter verbessert werden. Die Karte kann beispielsweise Notfalldaten des Versicherten enthalten. Zudem vereinfacht die eGK den Informationsaustausch zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern, wie z. B. Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten oder Apotheken. Gleichzeitig sollen mit der Karte die Patientenrechte gestärkt werden, indem wichtige Dokumente wie Arztbriefe und Befunde, die bisher beim Haus- oder Facharzt verblieben sind, verschlüsselt gespeichert werden können.

  1. Musterdarstellung der elektronischen Gesundheitskarte

    FAQ Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiger Baustein der Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem begonnenen Aufbau einer dafür notwendigen Telematikinfrastruktur sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern. » Lesen

 

Die eGK umfasst Pflicht- und freiwillige Anwendungen. Zu den Pflichtanwendungen gehört das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) mit Angaben wie:

  • Vor- und Nachname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Versichertennummer und Versichertenstatus (zahlendes Mitglied, mitversichertes Familienmitglied oder Rentner)
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Krankenkasse und Kassennummer

Mit dem Versichertenstammdatenmanagement können diese Daten auf der eGK online überprüft und bei Bedarf (über das Kartenlesegerät in einer Arztpraxis) aktualisiert werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft, um zu prüfen, ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.

Zu den für den Versicherten freiwilligen Anwendungen gehören unter anderem:

Die eGK verfügt über eine Reihe an Sicherheitsmerkmalen. Dazu gehören (bis auf einzelne Ausnahmen) das Lichtbild auf der Vorderseite (zur Vermeidung von Missbrauch und Verwechslungen), die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und das „Zwei-Schlüssel-Prinzip“. Damit ist Zugriff auf die Daten nur möglich, wenn die eGK (1. Schlüssel) und der Heilberufsausweis des Arztes (2. Schlüssel) in ein Kartenlesegerät geschoben werden und der Patient seine PIN eingibt. Für den Zugriff auf die Notfalldaten ist im Normalfall keine PIN-Eingabe notwendig.

Im Fall des Verlusts der eGK sollte sich der Versicherte unverzüglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese sperrt die eGK umgehend, und der Versicherte erhält eine neue Karte. Die gegebenenfalls mit der eGK gespeicherten medizinischen Daten sind jedoch durch das „Zwei-Schlüssel-Prinzip“ geschützt. Der sichere Austausch und die sichere Speicherung von medizinischen Daten und Informationen der Versicherten wird durch die Telematikinfrastruktur (TI) gewährleistet.

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