Elektronisches Rezept (eRezept)

Mit dem elektronischen Rezept (eRezept, alternative Abkürzung: E-Rezept) wird das bisherige Papierformular für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ersetzt. Seit dem 1. September 2022 sind Apotheken deutschlandweit verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen.

Zum Einlösen von E-Rezepten stehen den Versicherten mehrere Wege zur Verfügung: Versicherten ist es zum einen möglich, das E-Rezept mit der E-Rezept-App auf dem Smartphone digital zu verwalten und zur Einlösung an eine beliebige Apotheke zu senden. Die Übertragung erfolgt dann  gesichert über die Telematikinfrastruktur (TI). Alternativ können die Verordnungsdaten auch auf Papier in der Arztpraxis ausgedruckt werden. Ergänzend dazu wird mittelfristig auch das Einlösen per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) möglich sein.

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