Familienversicherung

Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ehepartner und Kinder des Mitglieds unter bestimmten Voraussetzungen automatisch mitversichert. Die mitversicherten Angehörigen genießen vollen Krankenversicherungsschutz, ohne weitere Mitgliedsbeiträge entrichten zu müssen. Die beitragsfreie Familienversicherung ist somit Ausdruck des Solidaritätsprinzips in der GKV.

Die Familienversicherung setzt unter anderem voraus, dass das Gesamteinkommen des mitversicherten Angehörigen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenzen für Ehegatten und Kinder werden jährlich neu bestimmt. Für die Familienversicherung von Kindern sind darüber hinaus Besonderheiten zu beachten, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

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