Festbeträge

Festbeträge sind keine staatlich festgelegten Preise für Arzneimittel, sondern Höchstgrenzen, bis zu denen die Krankenkassen die Kosten erstatten müssen. Liegt der Preis eines verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, da der Hersteller seinen ursprünglichen Preis nicht abgesenkt hat, so kann der Patient auf ein vergleichbares, aber kostengünstigeres Medikament umgestellt werden. Andernfalls muss der Patient die Mehrkosten für das teurere Arzneimittel tragen.

Festbeträge werden für Gruppen verschiedener Medikamente ermittelt, die in Wirkung, Qualität und Zusammensetzung vergleichbar sind. Das System der Festbeträge soll verhindern, dass durch die Verschreibung besonders teurer Arzneimittel unnötige Kosten entstehen. Da sich die Patienten im Regelfall für die kostengünstigere Alternative entscheiden, passen die Pharmaunternehmen ihre Preise meist an die vorgegebenen Festbeträge an.

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