Seit dem 1. Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch und ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sichere digitale Identität – eine sog. GesundheitsID – zur Verfügung zu stellen. Die Registrierung erfolgt in der Regel über die Kassen- oder ePA-App der Krankenkasse.
Ziel ist der kartenlose Zugang zu den Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) per Smartphone, beispielsweise beim Log-in in die elektronischen Patientenakte (ePA) oder in die E-Rezept-App. Ab 2026 kann die GesundheitsID auch als Versicherungsnachweis statt der eGK eingesetzt werden. Die Nutzung der GesundheitsID ist für Versicherte freiwillig.