Hilfsmittel

Hilfsmittel sind medizinische Geräte oder technische Produkte wie Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke oder orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln ist in § 33 SGB V geregelt. Hilfsmittel werden in der Regel von Ärzten verordnet und von Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Zum einen muss die Verordnung bestimmte therapeutische Kriterien erfüllen, zum anderen müssen die verordneten Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Voraussetzung ist außerdem, dass die Hilfsmittelanbieter oder deren Organisationen entsprechende Verträge mit den Krankenkassen beziehungsweise deren Verbänden abgeschlossen und über ein Präqualifizierungsverfahren ihre Eignung nachgewiesen haben.