Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ambulante ärztliche Leistungen, die im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Darüber hinaus können Ärzte mit einer Kassenzulassung weitere, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Diese Leistungen muss der Versicherte selbst bezahlen oder über eine private Zusatzversicherung abdecken.

Im GKV-Leistungskatalog sind nur Leistungen enthalten, deren medizinischer Nutzen nachgewiesen wurde, die dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllen. In Einzelfällen können auch individuelle Gesundheitsleistungen medizinisch sinnvoll sein, wie zum Beispiel Reiseimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen. Das ärztliche Leistungsspektrum umfasst allerdings auch solche Leistungen, deren medizinischer Nutzen nicht belegt ist oder die sogar risikoreich sind.

Um den Versicherten bei der Entscheidung zu helfen, ob eine individuelle Gesundheitsleistung für sie sinnvoll ist oder nicht, hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) eine Plattform eingerichtet, auf der sich Versicherte über individuelle Gesundheitsleistungen informieren können. Die vom MDS vorgenommenen Bewertungen solcher Leistungen sowie zusätzliche Informationen zum Thema IGeL finden Versicherte auf der Webseite www.igel-monitor.de