Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang bezeichnet allgemein die gesetzlich auferlegte Pflicht, ein Vertragsangebot anzunehmen.

Im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt der Kontrahierungszwang die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, jede Person unter Versicherungsschutz zu nehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.