Begutachtungsinstrument

Beantragen Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, wird im Rahmen einer Begutachtung in der eigenen Häuslichkeit festgestellt, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Begutachtung basiert auf dem Pflegebedürftigkeitsbegriff und erfolgt bundesweit einheitlich auf Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien des  Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) durch die Medizinischen Dienste (MD) oder durch andere unabhängige Gutachter.

Im Rahmen der Begutachtung werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit unabhängig davon begutachtet, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.

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