Pflegeversicherung

Mit dem Pflegeversicherungsgesetz wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Gesetzliche Grundlage ist das elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen befinden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, allerdings deckt sie das Risiko nicht vollumfänglich ab. Sie umfasst häusliche und stationäre Pflegeleistungen. Die Leistungen können in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, das heißt auf Wunsch kann sich der Versicherte im Pflegefall von professionellen Pflegekräften helfen lassen oder seine Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel durch Angehörige. Hierfür erhält er anstatt der Pflegesachleistung Pflegegeld. Auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen ist möglich, sodass der Pflegebedürftige die Versorgung entsprechend seiner Bedürfnisse ausrichten kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag des Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gilt seit dem 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden ab 2022

Die Leistungsübersicht zeigt Leistungsbeiträge der sozialen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2022. Die Tabelle bietet eine erste Orientierung. Im Bedarfsfall sollten sich Versicherte individuell durch ihre Pflegekassen beraten lassen.

Mehr zum Thema Pflege

  1. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen

  2. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegegrade

    Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen

  3. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegestufen

    Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen

  4. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflege-Qualitätsausschuss

    Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde die „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ zum 1.1.2016 in einen neuen Qualitätsausschuss übergeleitet. Der Qualitätsausschuss soll insbesondere die bereits bestehenden Instrumente der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsberichterstattung weiterentwickeln. In diesem Zuge wird auch das in die Kritik geratene System der sogenannten Pflegenoten reformiert. Im Ergebnis wird die ambulante und stationäre Pflege-Transparenzvereinbarung durch neue Qualitätsdarstellungsvereinbarungen abgelöst. » Lesen

  5. pflegelotse

    FAQ Pflegelotse

    Die vom vdek entwickelte Suchmaschine www.pflegelotse.de informiert bundesweit über etwa 25.000 Pflegeeinrichtungen (Stand: Oktober 2016). Der Pflegelotse soll Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung helfen. » Lesen

  6. Junge Frau schiebt einen Rollstuhl, in dem eine alte Frau sitzt

    FAQ Pflegestärkungsgesetz II

    Am 1.1.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II. » Lesen