Präqualifizierung

Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, vertragsunabhängige Prüfung der Eignung der Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung nach festgelegten Kriterien. Dazu gehören die ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel. Die Eignungsprüfung erfolgt abschließend und kassenartenübergreifend. Die Präqualifizierung ersetzt seit Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes die alten Versorgungsberechtigungen beziehungsweise Zulassungen von Leistungserbringern im Bereich der medizinischen Hilfsmittel. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass diese Versorgungsberechtigung nur in Verbindung mit einem Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse erteilt werden kann. Daraus resultiert die Pflicht für die Krankenkassen, im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu prüfen, ob der jeweilige Leistungserbringer die Auflagen erfüllt.

Um den mit individuellen Eignungsprüfungen verbundenen hohen Aufwand sowohl für die Krankenkassen als auch für die Leistungserbringer zu verringern, wurden unabhängige zentrale Stellen mit der Eignungsprüfung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich betraut. Diese Stellen sind die sogenannten Präqualifizierungsstellen, wie die PQS Hilfsmittel des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Haben Leistungserbringer das Verfahren erfolgreich absolviert, erhalten sie eine von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Versorgungsberechtigung für fünf Jahre (Präqualifizierung).