Prävention

Als Prävention werden im Gesundheitswesen Strategien bezeichnet, die der Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten dienen und geeignet sind, die Gesundheit zu fördern und zu erhalten. Dabei können Aktivitäten einbezogen werden, die die Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten reduzieren. Prävention ist damit ein breiter Begriff, der zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterscheidet.

Allgemein wird Prävention als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, an der sich viele Akteure beteiligen sollen. Gesundheit wird damit nicht nur allein durch die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verantwortet, sondern auch durch den Gesetzgeber, die Unfallversicherungsträger, die öffentlichen Gesundheitsdienste, den staatlichen Arbeitsschutz, durch gemeinnützige Initiativen und viele weitere Einrichtungen gestaltet.

Strategien der Prävention können sich sowohl auf das Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention), als auch auf Veränderungen der Rahmenbedingungen in ihrer Lebens- und Arbeitswelt (Verhältnisprävention) beziehen. Hier hat der Gesetzgeber der GKV ermöglicht, zu einem wichtigen und verlässlichen Träger und Gestalter der Prävention in Deutschland zu werden, indem in § 20 Abs. 1 SGB V die Primärprävention eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen mit stark verpflichtendem Charakter wurde.

Allein im Jahr 2013 hat die GKV für diese Aufgaben (§ 20 SGB V, § 20 a SGB, § 20 b SGB V) rund 230 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit die gesetzliche Vorgabe von 3,01 Euro (2013) pro Versicherten erneut überschritten.

Mit diesen Mitteln wird neben der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes durch die GKV auch die gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen wahrgenommen, einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen.

Aufgaben der Sekundärprävention (Früherkennung und Frühbehandlung) und die Tertiärprävention (Rehabilitation) fallen nicht unter § 20 Abs. 1 des SGB V, sondern sind im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung geregelt.