Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tragen dazu bei, dass chronisch Kranke oder aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls in der Lebensführung beeinträchtigte Menschen (wieder) selbstbestimmt und möglichst selbstständig leben können. Sie hilft, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Die Krankenkassen sind immer dann für die Rehabilitation zuständig, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Rentenversicherung (bei den meisten erwerbsfähigen Personen) oder Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), diese Leistung vorrangig erbringen muss.

Medizinische Rehabilitation wird in Deutschland in stationären oder ambulanten (wohnortnahen) Rehabilitationseinrichtungen erbracht. Daneben entwickelt sich auch ein Angebot der mobilen Rehabilitation. Die mobile Rehabilitation ist vor allem für solche Patienten gedacht, die in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben müssen, weil sie zum Beispiel unter Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen leiden und deshalb auf die Mitwirkung und Unterstützung von Angehörigen oder die Bedingungen ihres bekannten Wohnungsumfeldes angewiesen sind. Dies ist besonders bei geriatrischen Patienten häufig der Fall. Darüber hinaus gibt es spezielle Formen medizinischer Rehabilitation zum Beispiel für Mütter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Kuren, Mütterkuren).

Welche Leistung beziehungsweise Leistungsform erforderlich ist, entscheidet die Krankenkasse. Die Dauer der Rehabilitation beträgt in der Regel bis zu drei Wochen (stationär) beziehungsweise 20 Behandlungstage (ambulant). Verlängerungen sind bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit möglich.