Selbsthilfe

Von gesundheitsbezogener Selbsthilfe spricht man bei freiwilligen Zusammenschlüssen von Menschen, die eine chronische Erkrankung oder Behinderung haben oder als Angehörige betroffen sind. Ziel der Selbsthilfegruppen ist der Austausch der Betroffenen, die Stärkung der Kompetenz im Umgang mit der Erkrankung und die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität. Selbsthilfegruppen agieren eigenverantwortlich und eigeninitiativ und werden – in Abgrenzung zu professionellen Einrichtungen – nicht von externen Fachkräften geleitet.

Die Krankenkassen und deren Verbände haben nach § 20h SGB V die Aufgabe, gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zu unterstützen. Die Förderung erfolgt kassenartenübergreifend und krankenkassenindividuell. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden jährlich neu berechnet. Grundlage dafür ist der vom Gesetzgeber vorgegebene Ausgabenwert multipliziert mit der Anzahl der gesetzlich Versicherten.

Die Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen sind im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" des GKV-Spitzenverbandes detailliert beschrieben.

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