Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung ist das tragende Organisationsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Selbstverwaltung heißt, dass sich die Träger des Gesundheitswesens sowie die Versicherten und die Arbeitgeber selbst organisieren, um das Gesundheitssystem zu steuern und mitzugestalten (siehe auch Subsidiaritätsprinzip).

Bei den Trägern beziehungsweise Leistungserbringern des Gesundheitswesens wie den Krankenkassen, den Ärzten oder den Krankenhäusern spricht man von der gemeinsamen Selbstverwaltung. Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). In dem Gremium wird die medizinische Versorgung zum Beispiel über Verträge, Richtlinien und einheitliche Vorgaben organisiert.

Mit der sogenannten sozialen Selbstverwaltung sind die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und die Vertreter der Arbeitgeber gemeint. Die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt und damit demokratisch legitimiert. Sie bilden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen und entscheiden so über wesentliche Belange der Krankenversicherung mit.

Bei den Ersatzkassen hat sich die Zusammensetzung der Verwaltungsräte in den letzten Jahren geändert: Während die Verwaltungsräte der Ersatzkassen früher zu 100 Prozent durch Versichertenvertreter besetzt waren, sind durch kassenartenübergreifende Fusionen seit 2008 auch Ersatzkassen entstanden, die ihre Verwaltungsräte mit Versichertenvertretern und Vertretern der Arbeitgeber besetzen. Das gilt für die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH und Handelskrankenkasse (hkk). Durch die paritätische Besetzung einzelner Verwaltungsräte sind auch in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) seit 2011 Arbeitgeber vertreten.

Selbstverwaltung in der GKV zeichnet sich vor allem durch Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie aus.