Wahltarife

Wahltarife sind Tarife, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen für ihre Versicherten angeboten werden können beziehungsweise angeboten werden müssen. Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraf 53 des SGB V, der durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2007 neu gefasst wurde. Unterschieden wird zwischen Wahltarifen, die satzungsgemäß angeboten werden müssen, wie zum Beispiel eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung, und Angeboten, die von der Krankenkasse im Rahmen ihrer Satzungsautonomie angeboten werden können, wie zum Beispiel der Selbstbehalttarif.