Wirtschaftlichkeitsprüfung

Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden die ärztlichen Leistungen (Handlungen des niedergelassenen Arztes) und ärztlich veranlassten Leistungen (Verordnungen) überwacht, damit das gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wird. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch unabhängige Prüfungsstellen ausgeführt.

Bei der Prüfung unterscheidet man zwischen der sogenannten Auffälligkeitsprüfung, die bei maximal fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchgeführt wird, wenn die vereinbarten Richtgrößen überschritten wurden, und der Zufälligkeitsprüfung. Die Zufälligkeitsprüfung, die für zwei Prozent der Ärzte gilt, berücksichtigt das gesamte Handeln des Arztes. Sie stellt im Ergebnis eine fallbezogene Individualprüfung aller für einen Patienten erbrachten und verordneten Leistungen dar.