Mehrkostenregelung in Apotheken

vdek warnt Versicherte: Nicht zu einem teureren Medikament überreden lassen

Berlin, 4.1.2011 – Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Thomas Ballast, hat die Versicherten davor gewarnt, sich in der Apotheke zu einem teureren Medikament überreden zu lassen. „Es gibt keinen Grund, sich in der Apotheke verunsichern zu lassen, an dem bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich nichts geändert“, so Ballast.

Geändert hat sich lediglich, dass Patienten seit dem 1.1.2011 das Recht haben, statt des wirtschaftlicheren rabattgeregelten Arzneimittels auch ein anderes austauschfähiges Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auswählen zu dürfen. „Da diese Wunschmedikation teurer ist als die Abgabe des qualitativ gleichwertigen Rabattvertragspartner-Präparates der jeweiligen Krankenkasse, ist diese per Gesetz verpflichtet, den Differenzbetrag als zusätzlichen Eigenanteil des Patienten vom Rechnungsbetrag abzusetzen.“

„Wer trotzdem sein Wunschmedikament haben möchte, der sollte vor der Entscheidung zunächst die auf ihn zukommende Mehrbelastung bei seiner Krankenkasse erfragen“, rät der vdek-Vorstandsvorsitzende.

Den Vorwurf der Bundesvereinigung der Deutschen Apothekenverbände (ABDA), die Kassen hätten nicht ausreichend informiert, weist Ballast ausdrücklich zurück. „Der eigentliche Profiteur des Mehrkostenverfahrens ist die abgebende Apotheke, da die Wunschmedikation wie ein Privatrezept behandelt wird und somit bei der Berechnung weder der Apothekenrabatt noch Herstellerrabatte abgezogen werden. Der wirtschaftlich Leidtragende ist dagegen der Patient, der sich auf eine solche Wunschmedikation einlässt, da er in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten belastet wird.“


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