vdek begrüßt Brüsseler Urteil zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Und wieder steigen die Beiträge in der PKV

Berlin, 2.3.2011 – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach die private Versicherungsbranche bei ihren Beiträgen nicht mehr nach Geschlecht unterscheiden darf. Spätestens ab Ende 2012 dürfen damit auch die privaten Krankenkassen keine geschlechtsdifferenzierten Beiträge mehr kalkulieren. „Zunehmend mehr müssen sich private Krankenkassen dem Geschäftsmodell der gesetzlichen Krankenkassen anpassen“, kommentierte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek, das Urteil. Das Urteil sei „überfällig“ und mache deutlich, dass auch die PKV-Unternehmen keine Geschlechterdiskriminierung mehr betreiben dürfen.

Risikoäquivalente Beiträge, wie sie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) kalkuliert, kennt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht. Die solidarisch finanzierte GKV sichert allen Versicherten - unabhängig von Alter, Geschlecht, individuellem Krankheitsrisiko und den finanziellen Möglichkeiten - eine umfassende, hochwertige, medizinische Versorgung im Krankheitsfall.

Ballast betonte, aufgrund des Urteils habe die private Versicherungsbranche Beitragssteigerungen angekündigt. Der Bund der Versicherten (BdV) hatte bereits im Dezember 2010 davor gewarnt, dass die Beiträge im Jahr 2011 im Schnitt um sieben bis acht Prozent steigen werden, in einigen Tarifen sogar um 35 Prozent. Der BdV-Vorstand sprach sogar von einer dramatischen Situation für die Versicherten.

Die GKV-Versicherten warnt Ballast vor einem unüberlegten Wechsel in die PKV. „Ein Wechsel in die PKV ist mit hohen Risiken verbunden – wer einmal in der PKV ist, der kommt nicht wieder zurück in die GKV.“ Steigende Beiträge im Alter, keine Mitversicherung der Familienangehörigen, möglicherweise unzureichender Versicherungsschutz, all das seien Fallstricke in der PKV, die es vor einem eventuellen Wechsel zu beachten gilt.


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