Verwaltungsrats- und Verbandsvorsitzende der Ersatzkassengemeinschaft veröffentlichen gemeinsame Erklärung:

Wahlrecht der Versicherten der CITY BKK ist zu gewährleisten

Berlin, 16.5.2011 – Die Verwaltungsratsvorsitzenden aller Ersatzkassen und der Verbandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben heute in einer gemeinsamen Erklärung das freie Wahlrecht der Versicherten der CITY BKK bekräftigt. „Das freie Wahlrecht ist gesetzlich festgeschrieben und muss durch alle Krankenkassen sichergestellt werden“, so Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek.

„Zu einer sozialen und solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört es auch, dass im Falle einer Schließung einer Krankenkasse die anderen Krankenkassen alles Notwendige tun, damit es nicht zu Verunsicherungen durch Probleme mit der Wahl einer neuen Krankenkasse kommt“, so Zahn weiter. „Wir erwarten als Spitzen der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft konkretes und schnelles Handeln, um aufgetretene Probleme sofort abzustellen.“

Die CITY BKK soll zum 1. Juli 2011 geschlossen werden. Die Versicherten der CITY BKK haben bis Mitte Juli 2011 Zeit, sich eine in ihrer Region zugelassene andere Krankenkasse (AOK, BKK, IKK, Knappschaft, Ersatzkasse) zu suchen.


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