Thomas Ballast zum Vorschlag von Daniel Bahr zur Organspende

Berlin, 26.9.2011 – Zum Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr das Transplantationsgesetz zu ändern und Krankenkassen zu verpflichten, ihre Mitglieder bei Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte über Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft aufzufordern, erklärt Thomas Ballast: Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): 

„Die Bereitschaft zur Organspende zu steigern, ist auch das Interesse der Ersatzkassen. Insofern ist die Absicht, dies über die elektronische Gesundheitskarte zu regeln, positiv zu bewerten. Die Krankenkassen informieren allerdings schon heute ihre Mitglieder über die Mitgliederzeitschriften über die Organspende. Die Informationsverpflichtung muss daher auf allen Kanälen erfolgen, auch die Ärzte müssen zur Aufklärung verpflichtet werden.“

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com