Patientenrechtegesetz und Pflegereform nachbessern

vdek fordert besseren Schutz der Patienten bei Medizinprodukten

Versorgungsstrukturgesetz: Diskussion um Bedarf und Qualität geht weiter

Berlin, 24.1.2012 – „Die Patienten müssen stärker vor fehlerhaften Medizinprodukten geschützt werden.“ Dies forderte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Der Skandal um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP habe deutlich gezeigt, dass bei der Zulassung und im Umgang mit Medizinprodukten in Deutschland adäquate Schutzregelungen fehlten. "Das Medizinproduktegesetz muss dringend weiterentwickelt werden“, sagte Zahn. So seien die Hürden für eine Neuzulassung von Medizinprodukten viel zu niedrig gesetzt.

Zurzeit müssen Hersteller im Rahmen der CE-Zertifizierung lediglich nachweisen, dass ihr Produkt seinen Zweck erfüllt. „Was fehlt, sind klinische Studien zur Zweckmäßigkeit und zum therapeutischen Nutzen dieser Produkte sowie der verpflichtende Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung.“ Vorbild könnten die Regelungen im Arzneimittelbereich sein: Vor der Zulassung ist der Nachweis einer Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von 300 Millionen Euro pro Arzneimittel zu erbringen. „Für Medizinprodukte, die im Körper verbleiben, müssen wir zudem ernsthaft ein verpflichtendes bundesweites Medizinprodukte-Register diskutieren.“

Jedes Jahr kommen etwa 400.000 neue Medizinprodukte wie Gehhilfen, Hörgeräte, künstliche Knie- und Hüftgelenke usw. neu auf den Markt. Der Gesamtumsatz der produzierenden Medizintechnikunternehmen in Deutschland lag im Jahr 2010 bei 20 Milliarden Euro. Der Ausgabenanteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an den Ausgaben für Medizinprodukte lag 2011 bei rund 16,5 Milliarden Euro.

Beim geplanten Patientenrechtegesetz forderte Zahn Nachbesserungen. „Der vom Bundesgesundheitsministerium und Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung“, betonte Zahn. Die bestehenden rechtlichen Regelungen und das Richterrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenzufassen, sei sicherlich eine juristische Herausforderung. „Es darf am Ende nicht passieren, dass die Rechte der Patienten im Ergebnis geschwächt werden.“ Im Rahmen einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit müssten Patienten umfassend und in verständlicher Weise über ihre Rechte informiert werden.

Enttäuschend sei, dass der Gesetzentwurf keinerlei Regelungen zu den ausufernden Individuellen Gesundheitsleistungen gebe. Zahn forderte eine Begrenzung des Angebots von IGeL-Leistungen zum Schutz des Patienten vor medizinischen fragwürdigen Leistungen sowie eine hinreichende Bedenkzeit, bevor sich dieser für IGeL-Leistungen entscheidet.

Um die Patienten noch besser bei Behandlungsfehlern unterstützen zu können, forderte Zahn, dass den Krankenkassen beziehungsweise dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Falle eines erhärteten Verdachts innerhalb einer verbindlichen Frist das Recht auf vollständige Einsicht in die Patientenakte gewährt wird.

Hinsichtlich der geplanten Pflegereform wünscht sich Zahn eine schnellere Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen warten darauf, dass bei der Begutachtung nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive oder psychische Verhaltensauffälligkeiten stärker erfasst werden. Dass das mit Mehrkosten verbunden ist, war immer klar.“ Dieses Thema dürfe jetzt nicht auf die lange Bank geschoben werden. Auch die verbesserten Leistungen für Demenzkranke sollten nicht erst 2013, sondern schon Mitte des Jahres 2012 realisiert werden, erklärte Zahn.

Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek, betonte, dass mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Diskussion um Bedarf und Qualität der ärztlichen Versorgung nicht beendet sein werde. Zwar enthalte das Gesetz gute Ansätze zur Steuerung der ärztlichen Versorgung in strukturschwachen Regionen, die es umzusetzen gilt, doch fehle es an Maßnahmen der zum Teil erheblichen Überversorgung gegensteuern zu können. „Allein die Möglichkeiten zum Praxisaufkauf oder zur Befristung von Zulassungen reichen nicht aus, um das ärztliche Überangebot in den Städten abzubauen. Im Gegenteil: trotz guter Ansätze droht die Gefahr, dass es zu einer weiteren Ausdehnung der ärztlichen Überversorgung in den Ballungsgebieten kommt, wenn über neue Bedarfsplanungszahlen und der Möglichkeit, von der Bedarfsplanungsrichtlinie abzuweichen, zusätzliche Arztsitze geschaffen werden.“

Ballast warnte davor, jetzt im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung erneut eine „Mangeldebatte“ loszutreten. Auch hier gelte: „Wir haben eine gut funktionierende Versorgung, allerdings mit erheblichen regionalen Unterschieden, sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Was fehlt, sind verlässliche Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung, um die Effizienz der psychotherapeutischen Versorgung beurteilen zu können. Bisher haben wir keine verlässlichen Hinweise darauf, ob die Patienten mit ihrer jeweiligen psychischen Erkrankung richtig versorgt werden. Es kann also nicht nur darum gehen, einfach mehr Kassensitze für die psychotherapeutische Versorgung zu schaffen. Ziel muss sein, dass jeder erkrankte Patient die für ihn richtige Behandlung durch einen passenden Therapeuten beziehungsweise eine geeignete Einrichtung erfährt“, so Ballast abschließend.


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