vdek beabsichtigt Abschluss eines Versorgungsvertrages für Hörhilfen

Angebotsfrist endet am 9. Januar 2013

Berlin, 30.11.2012 – Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln anbieten. Dabei soll die Versorgung auch den aktuellen Stand des medizinisch-technischen Fortschritts berücksichtigen. Um Hilfsmittel an Versicherte abgeben zu können, müssen die Krankenkassen Versorgungsverträge mit Leistungsanbietern vereinbaren.

Im Auftrag seiner Mitgliedskassen beabsichtigt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) nun einen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hörhilfen abzuschließen. Ziel soll es sein, das Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens bestmöglich auszugleichen.

Anbieter, die Hörhilfen für mittel- und hochgradig Schwerhörige, an Taubheit grenzende Schwerhörige sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abgeben, können bis zum 9. Januar 2013 ein Angebot beim vdek einreichen.

Angesprochen sind regionale und überregionale Anbieter von Hörhilfen, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Interessierte Leistungserbringer können unter Angabe ihrer IK-Nummer die Vertragsunterlagen per Email unter Bekanntmachungsvertraege@vdek.com anfordern.

Fachliche Ansprechpartnerin:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Anika Reichelt
Referat Sonstige Vertragspartner
Abteilung Ambulante Versorgung
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 17 44


Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

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