60. Jahrestag der Selbstverwaltung

Ein Meilenstein sozialer Mitbestimmung - auch bei den Ersatzkassen

Berlin, 16.5.2013 - Am 16./17. Mai 2013 feiert die demokratisch gewählte Selbstverwaltung ihren 60. Geburtstag. Auch für die Ersatzkassen war die Wiedereinführung der Sozialwahl und damit der Selbstverwaltung im Jahre 1953 ein besonderes Ereignis. Nach der Zerschlagung der Selbstverwaltung durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich konnten die Versicherten nun acht Jahre nach Kriegsende erstmals wieder darüber abstimmen, wer ihre Interessen in den Parlamenten ihrer Ersatzkasse vertreten soll.

„60 Jahre Selbstverwaltung bedeutet auch 60 Jahre Demokratie und Mitbestimmung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und unserer Sozialversicherung insgesamt. Die Selbstverwaltung ist deshalb eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems – gestern wie heute“, betont Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Beitragszahler bestimmen über die Verwendung ihrer Beiträge mit. So entscheiden die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter über Finanzen, Leistungen und wichtige Organisationsfragen. „Ob es um Bonusprogramme oder Wahltarife, um innovative Versorgungsangebote oder die Qualität von Rehabilitationsmaßnahmen geht, hier haben die Betroffenen das letzte Wort“, ergänzt Zahn. Und: In Widerspruchsausschüssen überprüfen sie auf Antrag des Versicherten noch einmal die Entscheidungen des Versicherungsträgers.

Der Verbandsvorsitzende warnt die Politik vor Bestrebungen, die Kompetenzen der Selbstverwaltung durch gesetzliche Regelungen weiter zu beschränken. „Die Ersatzkassen fordern ausdrücklich wieder mehr Finanz- und Beitragssatzautonomie für die Krankenkassen, um die Versorgung der Versicherten zu gestalten.“ Ziel müsse es sein, die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zu stärken und zu unterstützen, indem sie präzise gesetzliche Vorgaben erstellt und die Zuständigkeiten klar definiert. Zudem fordern sie ausreichend Zeit für die Umsetzung der durch den Gesetzgeber implementierten Regelungen und sinnvolle Konfliktlösungsmechanismen. Nur so könnten die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung in echter Verantwortung ihre Aufgaben erfüllen und die medizinische Versorgung zukunftssicher gestalten.

Prinzip der Selbstverwaltung

Bereits 1911 wurde das Prinzip der selbstverwalteten Sozialversicherung in der Reichsversicherungsordnung gesetzlich festgelegt. Dank dieser demokratischen Struktur erhielt das deutsche Sozialversicherungssystem eine bis heute international unerreichte Stabilität und Sicherheit. Die Ersatzkassen sind wie alle Träger der Sozialversicherung Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass sie die ihnen vom Staat zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht organisatorisch und finanziell selbstständig durchführen. Organ der Selbstverwaltung ist bei den Ersatzkassen der Verwaltungsrat, der entweder nur mit Versichertenvertretern (BARMER GEK, HEK-Hanseatische Krankenkasse) oder mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt ist (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse-KKH, hkk).

Diese Pressemitteilung wurde herausgegeben von:

  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • BARMER GEK   
  • Techniker Krankenkasse
  • DAK-Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse - KKH
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • hkk

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