Die Ersatzkassen wollen Krankenhäuser auf Qualität bei Aortenklappeneingriffen verpflichten

Kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (TAVI) nehmen rasant zu

Berlin, 28.10.2013 - Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) schlägt Alarm. Bei den kathetergestützten Aortenklappenimplantationen (TAVI), einem speziellen minimalinvasiven Eingriff bei schwerer Aortenklappenverengung, steigen die Fallzahlen stark an.

Die TAVI ist eine alternative Behandlungsmethode speziell für Patienten mit einer schweren Aortenklappenverengung, die aufgrund ihres Alters und ihrer Begleiterkrankungen für einen herzchirurgischen Eingriff am offenen Herzen nicht mehr infrage kommen. Während im Jahr 2008 laut Qualitätsreport des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) noch 529 Eingriffe mit der neuen Kathetertechnik durchgeführt wurden, waren es 2012 bereits 9.685. Demgegenüber nahmen die Operationen im herkömmlichen Verfahren (herzchirurgischer Aortenklappenersatz) geringfügig ab (2008: 11.205; 2012: 10.324).

„Diese Mengenentwicklung der TAVI ist medizinisch nicht zu erklären“, meint Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Sie birgt nach Ansicht der Ersatzkassen auch Gefahren für die Patienten.

Nicht umsonst hat der vdek in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) eine Qualitätsvereinbarung auf Basis von Empfehlung der nationalen und internationalen Fachgesellschaften in Europa und den USA abgestimmt. Diese sehen eine sorgfältige und interdisziplinäre Indikationsstellung von Kardiologen und Herzchirurgen vor.

Die Qualitätsvereinbarung wird mit solchen Krankenhäusern abgeschlossen, die die TAVI als Leistung anbieten wollen. Neben der Indikationsstellung enthält die Qualitätsvereinbarung weitere wichtige strukturelle Anforderungen. Jedes Krankenhaus, das TAVI anbieten will, muss eine Fachabteilung für Herzchirurgie haben. „Wenn es zu Komplikationen bei der Durchführung der TAVI kommt, dann hilft in den meisten Fällen nur eine gut organisierte und erfahrene Fachabteilung für Herzchirurgie, die den Patienten rettet.“ Es sei nicht akzeptabel, dass in 2012 immerhin 18 Krankenhäuser TAVI ohne Fachabteilung für Herzchirurgie durchgeführt haben. Um die Qualitätsvereinbarung umzusetzen, wollen die Ersatzkassen die Qualitätsvereinbarung in den Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern berücksichtigen. Die Ersatzkassen seien auch bereit, vor Schiedsstellen und Gerichten für ihre Versicherten zu kämpfen“, so Ulrike Elsner.

Ziel der Ersatzkassen sei es, die Patienten vor vermeidbaren Komplikationen bzw. schlechter Qualität zu schützen. Hier sei aber auch der G-BA in der Pflicht, die nationalen und internationalen Empfehlungen in Richtlinien zu gießen“, fordert Elsner.

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