vdek-Mitgliederversammlung

Christian Zahn fordert Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Grundversorgung in ländlichen Regionen und klare Regeln für Innovationsfonds

Wartezeitenregelung konkretisiert Sicherstellungsauftrag der Ärzte

Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), hat auf der Mitgliederversammlung der Ersatzkassen ein positives Fazit aus der bisherigen Regierungsarbeit im Bereich der Gesundheit und Pflege gezogen. Die Regierung habe im ersten Halbjahr mit dem Finanzierungsgesetz notwendige Reformen angestoßen und auch den Mut gehabt, falsche Entscheidungen der Vorgängerregierung, wie den individuellen Zusatzbeitrag, zu korrigieren. „Die Finanzierung ist wieder solidarischer geworden – ein Systembruch hin zu einem Prämienmodell in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) konnte abgewendet werden“, so Zahn. Kritisch bewertete Zahn jedoch, dass zukünftige Ausgabensteigerungen durch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz allein die Versicherten zu tragen hätten. Hier müsse die Regierung das Gesetz nachbessern.

Auch mit der Reform der Pflegeversicherung habe die Bundesregierung einen großen Schritt nach vorn getan und für Leistungsverbesserungen und die Dynamisierung der Leistungsbeträge auch die notwendigen Beitragsmittel zur Verfügung gestellt. Der geplante Vorsorgefonds sei jedoch nicht geeignet, zukünftige Generationen finanziell zu entlasten. „0,1 Beitragssatzpunkte werden nicht ausreichen, um die Pflege nachhaltig zu finanzieren. Wir werden auch in Zukunft nicht darum herumkommen, über finanzielle Anpassungen in der Pflege zu reden.“ Besser sei es, die Finanzmittel für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu nutzen.

Mit Blick auf das geplante „Versorgungsstrukturgesetz II“ forderte Zahn eine stärkere Orientierung an den regionalen und generationsspezifischen Bedürfnissen und Bedarfen der Menschen. „Der Anteil der Hochbetagten steigt und wird vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen spürbar werden. Die regionale Gesundheitsinfrastruktur muss sich auf diese Entwicklung einstellen.“ Deshalb müsse die sektorenübergreifende Versorgung konsequent verbessert werden. „Noch immer existieren zwei Welten im Gesundheitswesen: der ambulante und der stationäre Bereich. Für die Patienten ist das nicht nachvollziehbar.“ Um dies zu verändern, müssten die Rahmenbedingungen für Versorgungsverträge – insbesondere mit sektorenübergreifenden Ansätzen – verbessert werden. Hierzu gehöre auch eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Grundversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.

Der im Koalitionsvertrag angekündigte Innovationsfonds mit Fördermitteln in Höhe von 225 Millionen Euro pro Jahr biete hier Chancen, die sektorenübergreifende Versorgung durch spezielle Modellprojekte, die über die Regelversorgung hinausgehen, zu verbessern. Allerdings müsse der Gesetzgeber klare Kriterien aufstellen, „damit nicht jedes Wald-und-Wiesen-Projekt Fördermittel erzielen kann.“ Auch ökonomische Einzelinteressen der Leistungserbringer müssten hinten anstehen und die Krankenkassen an den Entscheidungen der Mittelverwendung beteiligt werden. Notwendig sei auch, klare Wettbewerbsregeln aufzustellen und die Aufsichtspraxis (durch das Bundesversicherungsamt einerseits und die Länderaufsichten andererseits) zu vereinheitlichen. Auch die bürokratische Vorlagepflicht von Selektivverträgen bei den Aufsichtsbehörden müsse entfallen.

Positiv wertete Zahn die Absicht der Bundesregierung, die Terminvergaben beim Facharzt zu verbessern. Damit würden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) noch einmal deutlich in die Pflicht genommen, „denn zum Sicherstellungsauftrag der KVen gehören die Terminvergaben dazu – und zwar kostenfrei.“ Es sei eine Frage des Praxismanagements, Termine ohne Wartezeiten zu vergeben. „Andere Leistungserbringer wie Physiotherapeuten oder Logopäden bekommen für ihre Terminkoordination auch nicht mehr Geld.“

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