Tag der Organspende am 7.6.2014: Entscheidung für das Leben

Ersatzkassen informieren Versicherte rund um die Organ– und Gewebespende

In Deutschland warten jährlich rund 11.000 schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan. Etwa 1.000 Menschen von ihnen sterben, da sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Und das obwohl laut Umfragen 68 Prozent der Bevölkerung prinzipiell zur Organspende bereit sind, jedoch nur rund 28 Prozent einen Spenderausweis haben.

„Derzeit sind viele Menschen verunsichert, wenn es um das Thema Organspende geht. Das betrifft auch das medizinische Personal in den Kliniken. Umso wichtiger ist es, mit gezielter und behutsamer Aufklärung das Vertrauen in die Organspende bei den Bürgern wieder herzustellen“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes des Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des Tages der Organspende am 7.6.2014.

Die Ersatzkassen engagieren sich seit Jahren für die Organspende und informieren ihre Versicherten gezielt in ihren Mitgliederzeitschriften, im Internet und im persönlichen Gespräch und helfen ihnen bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Organspende. „Sich mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen fällt niemandem leicht. Deshalb bieten die Ersatzkassen ihren Versicherten diverse Informationen und Hilfen zur Entscheidungsfindung an“, so Elsner. „Ziel ist es, dass sich möglichst viele Menschen mit dem Thema beschäftigen und ihre Entscheidung offen mit ihrer Familie oder mit Vertrauenspersonen oder ihrem Arzt besprechen. Denn ein Ja oder Nein im Organspendeausweis schafft Klarheit und überlässt die Entscheidung nicht den Angehörigen in der Akutsituation der Trauer und des Verlustes“, betont Elsner.

Seit dem 1.11.2012 gilt das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung. Demnach werden alle Versicherten über 16 Jahre in einem festgelegten Verfahren von ihrer Krankenkasse über die Organspende informiert und regelmäßig aufgefordert, eine persönliche Erklärung abzugeben, ob sie einer Organ- bzw. Gewebespende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Die Entscheidung ist freiwillig und kann vom Versicherten auf dem versandten Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung wird von der jeweiligen Krankenkasse nicht gespeichert und kann vom Versicherten jederzeit geändert werden.

Der vdek hat einen umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog rund um das Thema Organspende verfasst.

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com