Verbändeanhörung am 29.4.2014 zur Stufe Eins der Pflegereform

Ersatzkassen wollen Pflegeleistungen dauerhaft vor Preisverfall schützen

vdek fordert verbindliche Regelung im Gesetz

„Mit der ‚Stufe Eins’ der Pflegereform macht die Bundesregierung einen großen Schritt nach vorn, um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern.“ Dies erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der am 29. April 2014 stattfindenden Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige und zur Errichtung eines Pflegevorsorgefonds.

Insbesondere die Anpassung der Leistungsbeträge – Dynamisierung - um in der Regel 4 Prozent seien notwendig, um dem inflationsbedingten Preisverfall der Leistungen entgegenzuwirken. Hinzu kommen weitere „schnelle Hilfen“ wie Verbesserungen bei den Betreuungsleistungen oder die Einführung von Entlastungsleistungen zur Unterstützung der hauswirtschaftlichen Versorgung, womit vor allem die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

Mit Blick auf die Zukunft fordert Elsner die Bundesregierung auf, eine verbindliche Regelung im Gesetz zu verankern, um die Leistungen der Pflege dauerhaft vor einer Entwertung zu schützen. „Die Dynamisierung muss zukünftig regelmäßig und verbindlich erfolgen. Gut wäre es, die Anpassung der Leistungsbeträge an eine wirtschaftliche Kenngröße, wie zum Beispiel die allgemeine Preissteigerung, zu koppeln.“

Elsner unterstrich erneut ihre Forderung, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff rasch einzuführen. „Die ‚Stufe Zwei’ der Pflegereform muss noch in dieser Legislaturperiode kommen. Das sind wir den Pflegebedürftigen nach fast acht Jahren intensiver Diskussion schuldig“, so Elsner abschließend. Im November 2006 hatte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingesetzt.

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