vdek zur Verabschiedung der Pflegereform im Bundestag in 1. Lesung

Pflegereform richtiger Schritt – aber weitere Maßnahmen notwendig

Vorsorgefonds ist nicht nachhaltig – Besser in Pflegebedürftigkeitsbegriff investieren – Verbindliche Regelungen zur Dynamisierung der Leistungen notwendig – Mehr Bürokratie abbauen

„Die Pflegereform bringt wertvolle Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in erster Lesung. Insbesondere die Anpassung der Leistungsbeträge – Dynamisierung - um in der Regel 4 Prozent seien notwendig, um dem inflationsbedingten Preisverfall der Leistungen entgegenzuwirken. Die insgesamt für Dynamisierung und Leistungsverbesserungen vorgesehene Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Beitragssatzpunkte sei vertretbar und belaste weder die Versicherten noch Arbeitgeber über Gebühr.

Um jedoch die Pflege langfristig weiterzuentwickeln, seien weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich. Neben der geplanten Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, müssten die Pflegeleistungen dauerhaft vor Entwertung geschützt werden. „Ich verstehe nicht, warum die Bundesregierung hier nicht klare verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Anpassung der Leistungen im Gesetz verankert hat, sondern sich nur mit einem Prüfauftrag begnügt. Gut wäre es gewesen, die Anpassung der Leistungsbeträge an eine wirtschaftliche Kenngröße, wie zum Beispiel die allgemeine Preissteigerung, zu koppeln.“

Noch nicht zu Ende gedacht sei zudem die Errichtung eines Vorsorgefonds. Zukünftig sollen 0,1 Beitragssatzpunkte zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds als Sondervermögen verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten, soll 20 Jahre lang ein Sondervermögen angespart werden, das ab 2035 wieder der sozialen Pflegeversicherung zugeführt wird. „Auch wenn dieses Pflegevorsorgemodell besser ist als der private „Pflege-Bahr“ wird der Effekt der Rücklage nicht gerade nachhaltig sein – schwierig wird auch sein, den Fonds, der aus Beitragsgeldern besteht, vor den Zugriffen des Staates zu schützen“, so Elsner. Die Vorstandsvorsitzende regte an, die vorgesehenen 0,1 Beitragssatzpunkte besser in die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu investieren.

Zu guter Letzt forderte Elsner, die Pflege von unnötiger Bürokratie zu entschlacken. „Strenge und kontinuierliche Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durch den MDK sind notwendig, doch macht es keinen Sinn, sehr gut geprüfte Einrichtungen jedes Jahr wieder neu einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen. Besser wäre es, das Prüfintervall hier auf zwei Jahre auszudehnen und sich stattdessen auf die schlecht geprüften Einrichtungen zu konzentrieren.“

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