E-Health-Gesetz: Industrie muss Masterplan zur Einhaltung von Fristen vorlegen

Anlässlich der heute geplanten Verabschiedung des E-Health-Gesetzes durch den Bundestag in 2./3. Lesung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Ersatzkassen begrüßen grundsätzlich, dass die Politik mit dem E-Health-Gesetz den Ausbau der Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen auch durch Fristsetzungen und Sanktionen vorantreiben will. Die Krankenkassen haben schon sehr viel Geld in das Projekt E-Health investiert, die Versicherten müssen jetzt bald einen ‚Profit‘ von den geplanten Anwendungen wie Medikationsplan, Arzneimitteltherapiesicherheit, Notfalldatenmanagement sowie der Patientenakte und dem Patientenfach haben. Deshalb darf es nun keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Die Industrie ist gefordert, so schnell wie möglich die längst überfällige Lieferung der notwendigen Geräte für die sichere Verbindung in die Telematikinfrastruktur (Konnektoren) zu gewährleisten.

Die Chancen der Nutzung der Telematikinfrastruktur als Datenautobahn für die Beteiligten im Gesundheitswesen sind mit diesem Gesetz sicher noch nicht ausgeschöpft. In Zukunft muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nur als ‚Schlüssel‘ für die geplanten sinnvollen medizinischen Anwendungen wie Medikationsplan oder Arzneimitteltherapiesicherheit eingesetzt werden darf. Die Online-Speicherung der medizinischen Daten müsste im Gesetz verbindlich vorgeschrieben werden. Je weniger Daten auf der eGK sind, desto geringer ist der Datenverlust beim Tausch einer eGK. Der Tausch einer eGK kann bei Verlust, Defekt oder Einführung einer weiterentwickelten Generation der eGK erforderlich werden.“

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