Tag der Organspende am 6.6.2015

Ersatzkassen klären mit neuem FAQ-Katalog über Organ- und Gewebespende auf

Kann ich als älterer Mensch noch Organe spenden? Können Organe mehrfach transplantiert werden? Was versteht man unter Hirntod? Viele Menschen in Deutschland fühlen sich beim Thema Organspende unsicher. Zugleich warten viele tausend Patienten auf ein Spenderorgan. Um aufzuklären und bei der Entscheidung für oder gegen eine Spende zu unterstützen, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Tag der Organspende am 6.6.2015 einen kostenlosen FAQ-Katalog veröffentlicht, der alle wichtigen Fragen rund um das Thema beantwortet.

„Dass 71 Prozent der Menschen in Deutschland zur Organ- und Gewebespende grundsätzlich bereit sind, ist eine sehr erfreuliche und ermutigende Entwicklung. Mit diesem Plus von immerhin drei Prozent setzt sich ein positiver Trend aus den Vorjahren fort. Wir sehen klar, dass das Vertrauen in die Organspende bei der Bevölkerung weiter wächst“, sagte Michaela Gottfried, Pressesprecherin des vdek. Besonders erfreulich sei es, dass immer mehr Menschen ihre Entscheidung in einem Spenderausweis dokumentiert hätten, betonte Gottfried. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) besitzen aktuell einen Organspendeausweis. Im Jahr 2012 waren es lediglich 22 Prozent, 2013 stieg die Quote auf 28 Prozent. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für 2014 hervor.

Gottfried warb dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, sofern es noch nicht geschehen ist: „Trotz der positiven Entwicklung bleibt es enorm wichtig, über das Thema zu sprechen und sich zu informieren. Denn noch immer stirbt in Deutschland alle acht Minuten ein Patient, weil kein geeignetes Organ zur Verfügung steht. Die Ersatzkassen nehmen ihren Auftrag, über das Thema aufzuklären, sehr ernst und unterstützen ihre Versicherten bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die Organspende. Unser neuer Fragen-und-Antworten-Katalog soll dazu einen Beitrag leisten.“

Hintergrund: Seit drei Jahren gilt das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung. Demnach müssen die Krankenkassen alle Versicherten ab 16 Jahren über die Organspende informieren und sie regelmäßig auffordern, in einer persönlichen Erklärung anzugeben, ob sie einer Organ- bzw. Gewebespende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Die Erklärung ist freiwillig und kann vom Versicherten auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gespeichert und kann vom Versicherten jederzeit geändert werden.

Den rund 30 Seiten umfassenden FAQ-Katalog zum Thema Organ- und Gewebespende können alle Interessierten kostenlos auf der Webseite des vdek herunterladen.

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com