Neue Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

vdek: Pawelski und Wiesehügel sind ausgezeichnete Wahl

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat Rita Pawelski (CDU) zur Berufung in das Amt der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen und Klaus Wiesehügel (SPD) zur Benennung als ihren Stellvertreter gratuliert. Christian Zahn, der Verbandsvorsitzende des vdek, begrüßte die Entscheidung von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) für die beiden: „Pawelski und Wiesehügel sind eine ausgezeichnete Wahl für diese wichtigen Ämter. Beide besitzen die notwendige politische Erfahrung und Expertise. Wir sind zuversichtlich, dass sie die hervorragende Arbeit ihrer Amtsvorgänger Gerald Weiß und seines Stellvertreters Klaus Kirschner erfolgreich fortsetzen werden. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit ihnen.“

Zahn wies auf die Bedeutung der Sozialwahl und der Bundeswahlbeauftragten für die soziale Selbstverwaltung hin: „Durch die Sozialwahl werden die Selbstverwalter als ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber demokratisch legitimiert. Die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter spielen hier eine entscheidende Rolle. Damit stützen sie die soziale Selbstverwaltung als ein wichtiges Element des demokratischen Systems in Deutschland. Die soziale Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Garant dafür, dass wir unser Gesundheitssystem krisenfest und leistungsfähig erhalten können.“ Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel werden sämtliche Vorgänge rund um die Sozialwahl 2017 überwachen und für eine korrekte Durchführung sorgen. Eine ihrer ersten Aufgaben wird es sein, den Wahltag festzulegen.

„Im Rahmen ihrer Arbeit können die Beauftragte und ihr Stellvertreter darüber hinaus wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der sozialen Selbstverwaltung setzen“, so Zahn. Der vdek-Verbandsvorsitzende warb bei den neuen Amtsinhabern um Unterstützung für die Forderung der Ersatzkassen nach Reformen der sozialen Selbstverwaltung: „Die Entscheidungskompetenzen der sozialen Selbstverwaltung müssen gestärkt bzw. wiederhergestellt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).“ Darüber hinaus solle die Rechtsstellung der Selbstverwaltung, beispielsweise durch Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf, verbessert werden. „Es geht aber auch um die Prüfung einer Frauenquote in den Selbstverwaltungsgremien, die Einführung von Online-Wahlen ab 2023 und eine Stärkung des Prinzips der Urwahlen.“

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