Ersatzkassen zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag

Zur heutigen Verabschiedung des Präventionsgesetzes in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Dass das Präventionsgesetz nun nach mehrmaligen Anläufen im Bundestag verabschiedet werden soll, ist ein gutes Signal. Dies gilt vor allem für die Stärkung der Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben. Die Ersatzkassen werden die damit verbundenen Chancen ergreifen und ihr Engagement in der Prävention und Gesundheitsförderung ausbauen. Gut ist auch, dass die Koalition noch kurzfristig Regelungen zur Verbesserung des Impfschutzes in das Präventionsgesetz mit aufgenommen hat.

Angesichts des besorgniserregenden Anstiegs der Masernfälle sind die geplanten Maßnahmen, wie die Vorlage eines Impfnachweises in Kitas und anderen Einrichtungen und der Ausschluss nicht geimpfter Kinder, angemessen, um eine weitere Verbreitung von lebensbedrohlichen Infektionserkrankungen zu verhindern. Dass Krankenkassen eine regelmäßige Teilnahme an Impfungen im Rahmen von Bonusprogrammen befördern können, ist ebenso zu begrüßen wie die übersichtlichere Gestaltung der Impfausweise.

Nach wie vor nicht nachzuvollziehen ist die starke Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Präventionsgesetz. Zwar ist der Betrag für die pauschale Vergütung an die BZgA für Projekte in Lebenswelten wie Schulen und Kitas von 0,50 auf 0,45 Euro je Versicherten durch die Krankenkassen leicht herabgesetzt worden. Die direkte Quersubventionierung einer nachgeordneten Bundesbehörde durch Beitragsgelder der Versicherten bleibt aber bestehen und ist für die Krankenkassen nicht akzeptabel.

Leider nimmt die Bundesregierung einseitig die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen in die Verantwortung für gesundheitliche Prävention. Prävention ist und bleibt jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich Länder, Kommunen und die Private Krankenversicherung stärker finanziell beteiligen sollten.“

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